Sinn eines Verkehrsrechtsschutzes

Hallo erst mal!

Welchen Sinn hat eigentlich der Verkehrsrechtsschutz. Ich meine, man ist doch haftpflichtversichert, wo doch die Versicherung den Schaden beim anderen übernimmt. Sehe ich hier was falsch? Bitte klärt mich auf.
Danke!

Ajo

Hallo!

Sicher, Du hast eine Haftpflichtversicherung, die für von dir verursachte Schäden bezahlt.
Was aber ist, wenn Du der Meinung bist, dein Gegner sei schuld, aber dieser will dir den schwarzen Peter zuschieben? Dann geht das Ganze vor Gericht, und da siehst Du ohne Anwalt ziemlich alt aus… Und Anwälte sind teuer!

Auch bei unstrittiger Schuldfrage kann es mitunter zum Prozeß kommen: z.B. dann, wenn deine gegnerische Versicherung dein Auto als einen alten Schrotthaufen, Du aber als das wunderbarste Liebhaberfahrzeug ansiehst. Auch hier wieder: Gerichtstermin, Gutachten, Gegengutachten, drittes Gutachten…

Ohne Rechtschutz-Versicherung geht dir da ganz schnell die Puste aus! :frowning:

Schönen Gruß,
Robert
*schon zweimal vor Gericht gezogen, einmal Recht bekommen*

Hi

zudem ist’s ja so das die Haftpflichtversicherung nur ungerechfertigte Schadensansprüche abweist. Im Straßenverkehr kommt es aber nicht immer zu einem Unfall…

Grüßle
Frank K.

danke - jetzt seh ich das auch ein bisschen anders

Gruß Ajo

Hallo!

Alles was von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist, inkludiert auch Rechtsschutz - also sobald du einen Schadenersatzanspruch abwehren musst, bist du automatisch rechtsschutzversichert (sonst müsste ja die Haftpflicht zahlen, wenn ich ohne Anwalt einen Prozess verliere). Die zusätzliche Rechtsschutzversicherung betrifft zB die Geltendmachung von Ansprüchen gegen andere und auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen (also zB ein Führerscheinentzugsverfahren oder Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall etc.)

Gruß
Tom

danke

Tom