Sinn oder Unsinn der Kleinunternehmerregelung

Was ist der tatsächliche Hintergrund der relativ neuen Kleinunternehmerregelung?
Stimmt es, dass derjenige, der sie in Anspruch nimmt, Betriebsausgaben nur ohne die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltend machen kann, sozusagen nur die Nettobeträge? Wird er gegenüber den anderen benachteiligt? Wer kann aufklären?

Was ist der tatsächliche Hintergrund der relativ neuen
Kleinunternehmerregelung?

Echt neu? Soweit ich weiss gibts die schon seit Jahren…vielleicht sogar Jahrzehnten…

Stimmt es, dass derjenige, der sie in Anspruch nimmt,
Betriebsausgaben nur ohne die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer beim
Finanzamt geltend machen kann, sozusagen nur die Nettobeträge?

Nein, die Bruttobeträge, bei der ESt.

Wird er gegenüber den anderen benachteiligt?

Nein, ganz im Gegenteil, weil er die USt nicht ans FA abführen muss, sondern sie behalten darf.
Ausserdem muss man die KU-Regelung ja nicht in Anspruch nehmen, man kann jederzeit drauf verzichten wenn man möchte.

Was ist der tatsächliche Hintergrund der relativ neuen
Kleinunternehmerregelung?

die KU-Regelung gibt es mindestens seit 1975. weiter zurück habe ich jetzt nicht gesucht.

der sinn ist der abbau von bürokratie sowohl im amt als auch beim stpfl. selbst, durch die einfache abwicklung der gewinnermittlung.

gruß inder

Was ist der tatsächliche Hintergrund der relativ neuen
Kleinunternehmerregelung?

die KU-Regelung gibt es mindestens seit 1975.

Also doch neu. Ich bin ja schliesslich auch noch wie neu… :wink:

Hallo,

sinnvoll ist diese Regelung immer dann, wenn kaum Einkauf von Waren/Betriebsmitteln/größere Betriebsanschaffungen vorliegen. Also wenn der Betrieb fast nur Leistung (Arbeitskraft) bringt. Unsinn ist diese Regelung für denjenigen der denkt, er kann dadurch 19% billiger als die Mitbewerber sein. Erstens geht das nicht auf, zweitens fällt derjenige ganz schnell auf den Boden der Tatsachen. Man sollte sich genau durchrechnen, ob es sich fürs Unternehmen lohnt oder nicht.

Gruß
Selorius

Hallo,

sinnvoll ist diese Regelung immer dann, wenn kaum Einkauf von
Waren/Betriebsmitteln/größere Betriebsanschaffungen vorliegen.
Also wenn der Betrieb fast nur Leistung (Arbeitskraft) bringt.

Also zumindest auch beim Einkauf von Waren und einem Weiterverkauf mit entsprechenden Aufschlag kann das schon sinnvoll sein.

Unsinn ist diese Regelung für denjenigen der denkt, er kann
dadurch 19% billiger als die Mitbewerber sein. Erstens geht
das nicht auf, zweitens fällt derjenige ganz schnell auf den
Boden der Tatsachen. Man sollte sich genau durchrechnen, ob es
sich fürs Unternehmen lohnt oder nicht.

Also meiner Meinung geht das bei Endverbrauchern sehr wohl auf. Wenn ich gegenüber meinem Mitbewerber auf meinen kalkulierten Verkaufspreis nicht noch 19% aufschlagen muss, dann ist das sehr wohl ein Vorteil. Für Endverbraucher ist der Mehrwertsteuerbetrag nun mal Bestandteil des Preises. Somit ist wahrscheinlich die Kundenstruktur der Aspekt, der betrachtet werden müßte, wenn man die Option hat sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden.

Grüße

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Servus,

der Vorteil ist zweifellos da, aber er macht nicht den vollen USt-Betrag aus, sondern nur den USt-Betrag auf die Wertschöpfung, weil Vorleistungen für den Kleinunternehmer auch um den USt-Betrag teurer sind.

Insofern ist der Vorteil der Kleinunternehmerbesteuerung (immer unter der Voraussetzung, dass die Auftraggeber keine Unternehmer sind) beim Handel mit Waren relativ kleiner als bei Dienstleistungen.

Schöne Grüße

MM

Ausserdem muss man die KU-Regelung ja nicht in Anspruch
nehmen, man kann jederzeit drauf verzichten wenn man möchte.

Das geht aber wohl nur zum Jahreswechsel, bzw. rückwirkend zum Jahreswechsel,
und man ist 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Gruß JK

Hallo,

der Vorteil ist zweifellos da,

Auf jeden Fall. Also ein Argument von mehreren.

aber er macht nicht den vollen USt-Betrag aus, sondern nur den USt-Betrag auf die Wertschöpfung, weil Vorleistungen für den Kleinunternehmer auch um den USt-Betrag teurer sind.

Daher wahrscheinlich auch der Begriff Mehrwert-Steuer.
Der beschriebene Vorteil bezog sich explizit auf den wahrgenommenen Preisvorteil aus Sicht des Endverbrauchers. Bei gleichen Einkaufs- und Nettoverkaufspreis ist der Gewinn für den Kleinunternehmer je Stück in der Tat geringer. Wenn er jedoch aufgrund des Preisvorteils gegenüber seinen Konkurrenten mehr absetzen kann, macht er eben mehr Umsatz und Gewinn.
Die Entscheidung gegen die Kleinunternehmerregelung ist also vom Markt abhängig. Aber soll in der Tat noch Unternehmen geben, die sich mit ihren Preisen aus dem Markt kalkulieren.
Allerdings denke ich mal, dass gerade für Kleinunternehmer, also solche, die das eher nebenberuflich und eher unregelmäßig machen, die Entlastung vom bürokratischen Aufwand das entscheidendere Argument ist.

Grüße

Servus,

Allerdings denke ich mal, dass gerade für Kleinunternehmer,
also solche, die das eher nebenberuflich und eher unregelmäßig
machen, die Entlastung vom bürokratischen Aufwand das
entscheidendere Argument ist.

das seh ich auch so. Für nebenberuflich Selbständige und Gründer kann davon u.a. abhängen, ob sie die Aufzeichnungen intern oder extern machen / machen lassen. Da hängt dann schon echtes Geld dran.

Schöne Grüße

MM