Sinn oder Unsinn Unterschriftenregelung

Liebe Wer-Weiß-Was - Experten,

seit geraumer Zeit wird in unserem Unternehmen das Thema Unterschriftenregelung strapaziert. Meines Erachtens eine typisch deutsche „Erfindung“. Bei uns geht es darum, genau die Summen zu definieren, wann ein Mitarbeiter mit i.A. oder i.V. unterschreiben darf bzw. muß.

Kann mir jemand über die Verbindlichkeit der Unterschriftenregelung Auskunft geben? Soweit ich informiert bin, dient diese Regelung lediglich dem internen Ablauf und ist für Kunden, also externe, ohne Belang!??! Daraus ergibt sich folglich auch kein rechtlicher Hintergrund. In anderen EU-Ländern werden solche Abkürzungen überhaupt nicht genutzt, hier wird mit der Stellenbezeichung oder Abteilung unterschrieben.

Ich bräuchte Informationen über den Unsinn der Unterschriftenregelung und wäre für Euren Input sehr dankbar.

Schon vorab vielen Dank und Grüße,

Thomas Flesch

Hi Thomas,

das klingt allerdings nach „echt preußischen Tugenden“! :wink:
Na ja, zumindest ist es unpräzise…
Rechtlich verhält es sich, soweit ich weiss, wie folgt:
i.A.= im Auftrag
Auftrag ist gemäß § 662 BGB eine unentgeltliche Geschäftsbesorgung.
Das würde bedeuten, der Unterschreiber erweist dem, für den der Brief geschrieben
wird auf gut deutsch einen Gefallen. Das macht natürlich gar keinen Sinn,
schließlich ist er Angestellter.
i.V. = in Vertretung
§ 164 BGB regelt die Vertretung. Die Bedeutung ist wohl leicht zu erfassen: der
Vertreter (Angestelleter & Unterzeichner) vertritt den Vertretenen (Chef bzw.
Firma). Auf deutsch: eigentlich alle Briefe, ob mit i.A. (rechtlich quatsch,
deshalb überflüssig), i.V. (rechtlich korrekt, trotzdem überflüssig) oder ohne
Zusatz berechtigen und verpflichten die Firma oder den Vollmachtserteiler (was
dann in der Regel wieder aufs selbe hinausläuft). Ist ja auch logisch: man
schreibt ja nicht zum Privatvergnügen, sondern für die Firma.
Also: nach aussen ist es fast egal (Ausnahme: die Prokura = ppa).
ABER: nach innen kann es einen Unterschied machen. Wie oben festgestellt, wird
(fast) immer die Firma berechtigt/verpflichtet. Wenn ich aber nicht möchte, dass
jeder Mitarbeiter der schreiben kann und dies auch öfter macht, Verträge
abschliesst und ich/die Firma dann dafür den Kopf hinhalten muss, mache ich
folgendes:

  1. Ich lege intern fest, wer bis zu welcher Grenze was darf.
    1a) Wenn ich Lust habe, trage ich das in Handelsregister ein (zwingend bei
    Prokura/Geschäftsführern).
  2. Verpflichtet mich/die Firma jetzt ein Mitarbeiter über den vereinbarten Betrag
    hinaus, macht er sich mir gegenüber (im sog. Innenverhältnis)
    schadensersatzpflichtig - was mir schon wichtig ist denn -
  3. nach aussen hafte ich in der Regel für das, was verzapft wurde.

Also, einen Sinn gibt es weil es solche Probleme geben kann. Sowas an der Form
der Unterschrift festzuhalten ist, gelinde gesagt eigenwillig. Eine interne Liste
mit einer Festlegung täte es auch.

Gruß - Marc

Nicht so ganz!
Huhu!

i.V. heißt mitnichten „in Vertretung“, sondern „in Vollmacht“!

Kurz und knackig erklärt isses hier
http://www.dr-ackermann.de/themen/wirtschaft/untersc…

Grüße
Guido