Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin?!
Mir geht es um den tieferen Sinn der Elternzeit - und zwar dann, wenn:
1.) sowieso kein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht
und
2.) man in der Firma des Freundes beschäftigt ist.
Ich hab mir jetzt sogar die Brochüre vom Bundesministerium schicken lassen. Sorry, aber ich verstehe es nicht.
Konkret geht es darum, ob es für mich überhaupt Sinn macht, Elternzeit zu beantragen?! Was hätte ich, bzw. was hätten wir davon? Die erste Zeit nach der Geburt des Kindes werde ich sicher nur wenig bis kaum arbeiten - aber ab wann, ob und wie viel ich dann irgendwann arbeiten werde, liegt sowieso in meinem Ermessen. Also für die Abstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauche ich Elternzeit nicht. Aber:
Bin ich nur dann beitragsfrei in meiner KV, wenn ich Elternzeit beantragt habe??
Hat der Antrag auf Elternzeit irgendwelchen Einfluß auf die Rentenversicherung?
Wenn mir erlaubt ist, bis zu 30 Stunden die Woche zu arbeiten - wieso soll ich dann überhaupt Elternzeit beantragen? Oder wäre ich in Elternzeit - auch bei 30 Std. wöchentlicher Arbeitszeit - sozialversicherungsbefreit?
Herzlichen Dank im Voraus & schönes Wochenende noch,
lg
carmen.