Sinnlose Verlegung von einem zu anderem Altenheim

Ich suche Rat oder Tipps, was ich als Angehöriger noch machen kann.

Meine Mutter 80 Jahr alt, liegt in Recklinghausen in einem Pflegeheim, dort in Vollpflege.
Sie ist Sozialhilfeempfängerin. Sie hat einen amtlich bestellten Betreuer.
Im Jahr 2014 kann ich nachweisen mit Zeugen, das der Betreuer grob fahrlässig gehandelt, bzw. nicht gehandelt hat zum Nachteil meiner Mutter !
Ich habe den Vorfall ende November 2014 dem zuständigen Amtsgericht angezeigt, nach langen hin und her wurde die Anzeige dann der Staatsanwalt in Bochum ende März 2015 weiter geleitet. Von dort habe ich noch keine Reaktion erhalten.
Meine Mutter ist immobil und extrem Schwerhörig, Sie hat zeitweise demente Schübe, ist mit Ihrer hilflosen Situation extrem Unzufrieden und beklagt sich darüber wann immer sie Gehör findet.
In dem zustand hat meine Mutter dem Betreuer geäußert, Sie wolle zu Ihrem Sohn nach Baden-Württemberg. Das sind gute 500 Km südlich zu mir.
Ich wurde angefragt, in wie fern ich die Möglichkeit sehe, den Wunsch meiner Mutter nachzugehen.

Dagegen habe ich protestiert !
Real ist es Unsinnig meine Mutter nach Baden Württemberg zu verlegen lassen, meine Mutter hätte dafür gar nicht mehr die Kraft dazu. Sie könnte durch die geplante Verlegung gesundheitlich
eher Schaden nehmen. Dazu kommt, das sehr noch vorhandene kleine restliche Umfeld meiner Mutter und beide Kinder nicht mehr die Möglichkeit haben, meine Mutter zu besuchen wegen der sehr großen Entfernung.
Nicht falsch verstehen, ich würde mich im rahmen meiner Möglichkeit um meine Mutter kümmern, doch halte ich es bei mir im Ort mit dörflichen Charakter für denkbar ungeeignet. Es gebe bei mir auch keine geeignete Pflegeeinrichtung.
Meine Einwände werden vom Amtsgericht ignoriert ! Der Betreuer hat der Pflegedienstleiterin der jetzigen Einrichtung offiziell angekündigt, das meine Mutter bald ( in circa 4-6 Wochen ) nach Baden-Württemberg verlegt werden soll.
Betreffendes Personal ist fassungslos und haben mich angerufen und wollten genaueres wissen. Ich selber bin ja aus allen Wolken gefallen, das offenbar meine rational vernünftigen Einwände gegen eine Verlegung vollkommen ignoriert wird !
Statt dessen heute vom Amtsgericht eine Bestätigung, das der Betreuer weiter für meine Mutter zuständig sei und an seinen Ausführungen und Tätigkeiten es keine Versäumnisse gebe.
Hier geht es nicht mehr um das Wohlergehen einer zu betreuenden Person, weil meine Mutter dem Land NRW viel Geld kostet. Meine Mutter hat mal in schlechter psychischer Verfassung eine Wunsch geäußert und das wird Ihr nun zum Verhängnis !
Ich fühle mich als ältester Sohn so machtlos !
Hat jemand einen Rat oder Tipp, an wenn ich mich wenden kann, damit meine
Mutter in der jetzigen Pflegeeinrichtung verbleiben kann ?

Hallo!

Der Transport von NRW nach BW ist doch nicht das Problem. Darum wird sich gekümmert, zur Not fände eben ein Liegendtransport in einem Krankenwagen statt. Für fachliche Begleitung wäre auch gesorgt.

Leider geht aus den Fragen gar nicht hervor, ob sich der Sohn in BW um die Mutter kümmern könnte, im Sinne von sie dort im Heim besuchen wird und den familiären Kontakt aufrecht erhalten würde.

Klar hätten es dann die Kinder(oder nur 1 Kind ?) in NRW weiter für Besuche, aber das ist doch beim Sohn aus BW zur Zeit auch der Fall.

Was man machen kann ?
Man kann sich bei einem auf das Betreuungsrecht spezialisiertem Anwalt beraten lassen. Auch was die nun offenbar abgewehrten Beschwerden über den Betreuer betrifft.
Der Betreuer hat sicherlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und handelt mit der gewünschten Verlegung doch sicherlich im Sinne der Mutter.
Anders ist es nicht denkbar.

Und man selbst ist zur geplanten Verlegung befragt worden. Der Sohn in BW doch sicherlich ebenso und der hat sich wie geäußert ?
Offenbar zustimmend, denn anders wäre es schon merkwürdig.

Und wenn man im Hintergrund finanzielle Bedenken anführt ? Das halte ich für abwegig. Der Betreuer muss sich nicht um die Finanzen des Landes NRW oder der Stadt Recklinghausen kümmern.
Das ist schließlich kein Mitarbeiter des Sozialamtes sondern meist (immer?) ein externer Berufsbetreuer (Anwalt etwa).

MfG
duck313

Hallo. Danke für die Rückmeldung
Also, der älteste Sohn bin ich, eben der 500 Km südlich in Baden Würtenmberg wohnt.
Und ich habe gegen die Verlegung wiedersprochen, bzw. rationale Gründe angegeben, das eine Verlegung meiner Mutter Sinnlos wäre.
Ich kann mich wenn auch eingeschränkt um meine Mutter kümmern, darum geht es mir nicht. Aber meine Mutter könnte irgendwo im Bereich Großraum Freiburg verlegt werden, sobald sich eine Einrichtung meldet, die einen Pflegeplatz hat.
Das kann unter Umständen in einem Ort im Hochschwarzwald sein, wo ich dann selber dann lange Anfahrstwege hätte. Als Sozialhilfeempfängerin hat meine Mutter wohl keine Auswahl, sondern muss sich damit zufrieden geben, wo grad was frei werde. Es könnte z.B. einen ältere Einrichtung sein mit noch bestehenden Zweitbettzimmer ! Jetzt hat mein meine Mutter ein Zimmer für sich alleine.
Meine Geschwister wohne je einmal circa 50 und 150 Km von Recklinghausen entfernt.
Es besteht aber noch Kontakt mit unregelmäßigen Besuchen zu 4 ebenfalls älteren Damen, die aber noch mobil sind.
Diese noch bestehende Umfeld hätte meine Mutter nicht mehr bei einer geplanten Verlegung.
Das es rein technisch abgewickelt werden kann, das weiß ich wohl.
Das es mit zustätzlichen hohen Kosten verbunden ist, steht auf einen anderem Blatt.

Der Betreuer hat das Aufenthaltsbestimmungrecht, richtig !
Ob dieser im Sinn meiner Mutter handelt ? Oder nur die Aussage meiner Mutter als Vorwand nimmt. kann ich nicht beurteilen.
Der Betreuer hat mir bereits vor einem Jahr angedroht, ich könne mich ja um meine Mutter kümmern wenn mir seine berufliche Ausübung nicht passen täte. Zu dem Zeitpunkt konnte ich sein fahrlässiges Nichthandeln nachweisen.
Dann war lange Zeit Funkstille und erst im März eine Anfrage von dem Betreuer an mich,
ob dem Vorhaben einer Verlegung zustimmen täte. Was ich ja dann ablehnend beantwortet habe. Ab dann nur Konversation mit dem Amtsgericht.
Sorry, das ich die schilderung in der Reihenfolge der Ereignisse was durcheinander gebracht habe.

Welches Interesse sollte der Betreuer denn haben, wenn nicht den Wunsch der Mutter? Ich hatte versucht zu begründen, dass er selbst doch keinen „Vorteil“ von der Verlegung hat. Wozu brauchte er einen Vorwand ?
Ohne Wunsch der Mutter wäre er nicht auf Idee der Verlegung gekommen, oder ?
Sogar Nachteil( für seine Einkünfte), denn er müsste die Betreuung wohl abgeben an einen Betreuer aus BW der nähere am Ort der Unterbringung .

Vielleicht sollte man mit der Mutter nochmals sprechen und versuchen zu erklären, dass aktuell die Angehörigen und bekannten eher sie besuchen können.
Und nochmal zur Verlegung.
Wenn es der Wunsch ist, näher beim Sohn zu leben, dann kann sich doch der Betreuer nicht um ein weit entferntes Heim bemühen. Denn dann wäre es doch nicht dem Wunsch entsprechend und die Verlegung hätte keinen Vorteil für die Mutter.
Darauf käme es aber m.E. an.

MfG
duck313

Hallo,

Fakt ist:

  • Sohn hat keine Vollmacht der Mutter, sonst gäbe es keinen Betreuer. Er kann also keine rechtlichen Maßnahmen im Sinne der Mutter ergreifen.
  • gegen die Handlungsweise des Betreuers könnte sich nur die Mutter beschweren - nicht der Sohn
  • Sohn kann nur eine Strafanzeige erstatten (ist ja geschehen). Auf den zeitlichen Ablauf hat er keinen Einfluß. Muß sich also gedulden.
  • Mutter könnte nur verfrachtet werden, wenn eine gesicherte Unterkunft bereit stünde. Beim Sohn geht es scheinbar nicht. Ein Heim nimmt die Mutter nur auf, wenn ein Heimvertrag mit dem Betreuer abgeschlossen wird. In diesem müßte er sicherstellen, dass die Heimkosten aufgebracht werden. Wie er das bewerkstelligt bleibt seinem Tun überlassen.
  • Sohn könnte sich auch beim örtlichen Sozialamt beraten lassen oder einfach nur abwarten, was geschieht. Die Mutter wird mit Sicherheit nicht vor der Haustüre des Sohnes abgestellt.

Gruß
Otto

Ich glaube, das war auch nicht das Problem oder die Sorge des Fragers.