Sinnvolle Versicherungen für vermietete ELW?

Hallo zusammen,

angenommen, Herr B vermietet eine in seinem freistehenden Einfamilienhaus (EFH) befindliche Einliegerwohnung (ELW).

Mal von der ohnehin vorhandenen Wohngebäudeversicherung, seiner privaten Haftpflicht- und auch seiner Hausratversicherung abgesehen: Welche weiteren Versicherungen machen Sinn insbesondere im Hinblick auf den Mieter, der ja im selben Haus wohnt?

Welche Versicherungen kommt z. B. auf, sollte besagter Mieter auf dem Herbstmoos der zum Haus gehörenden Holztreppe ausrutschen und sich die Haxen brechen? Deckt das die private Haftpflicht ab oder gibt es so etwas wie eine Vermieter-Haftpflichtversicherung?

Sind solche Versicherungen eher empfehlenswert oder als Kür anzusehen frei nach dem Motto, man kann sich auch gegen jeden Pups versichern?

Viele Grüße
Kirsten

Hallo,

bei manchen Gesellschaften deckt so etwas auch die Privathaftpflicht, nämlich dann, wenn eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beinhaltet ist, die obendrein auch noch die vermietete ELW beinhaltet.

Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich ohnehin eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen, die vor Haftungsansprüchen aus dem Grundbesitz heraus schützt (Schneeräumpflicht,…).

Die Versicherung kostet nicht die Welt und ist kein Luxus.

Grüße

Lars

Hallo,

und danke für die Antwort.

Der Eigentümer und Vermieter im fiktiven Fall möchte soviel wie, aber auch nicht mehr als nötig versichern. Er würde also in einem nächsten Schritt checken, ob der Versicherungsschutz besteht bzw. ihn ausweiten.

Gäbe es denn noch mehr Versicherungen, die er sinnvollerweise abschließen sollte? Wie gesagt nicht mehr als nötig… aber das auf jeden Fall.

Danke und Gruß
Kirsten

Gäbe es denn noch mehr Versicherungen, die er sinnvollerweise abschließen sollte?

Es stellt sich die Frage, was ein Skeptiker wie Du als nötig erachtet.

Es gäbe noch die Möglichkeit einen Haus- und Grundbesitzerrechtsschutz mit Vermieterrisiko abzuschließen. Das macht dann Sinn, wenn man Auseinandersetzungen mit seinem Mieter abgesichert haben möchte.

Gäbe es denn noch mehr Versicherungen, die er sinnvollerweise abschließen sollte?

Es stellt sich die Frage, was ein Skeptiker wie Du als nötig
erachtet.

Tztztzzz… was soll das denn heißen?! :wink:

Es gäbe noch die Möglichkeit einen Haus- und
Grundbesitzerrechtsschutz mit Vermieterrisiko
abzuschließen. Das macht dann Sinn, wenn man
Auseinandersetzungen mit seinem Mieter abgesichert haben
möchte.

Das hört sich für mich eher nach dem Typ Versicherung an, den man nicht uuunbedingt haben muss. Als Vermieter einer ELW hat man m. W. ohnehin ein Sonderkündigungsrecht und kann - falls es wirklich zu unüberbrückbaren Zwistigkeiten kommt - dem Mieter im worst case kündigen. Im natürlich rein fiktiven Fall handelt es sich aber um einen wirklich friedliebenden Vermieter, der auch mal 5 gerade sein lässt. :wink:

Viele Grüße
Kirsten

Hallo,

Das hört sich für mich eher nach dem Typ Versicherung an, den
man nicht uuunbedingt haben muss. Als Vermieter einer ELW hat
man m. W. ohnehin ein Sonderkündigungsrecht und kann - falls
es wirklich zu unüberbrückbaren Zwistigkeiten kommt - dem
Mieter im worst case kündigen. Im natürlich rein fiktiven Fall
handelt es sich aber um einen wirklich friedliebenden
Vermieter, der auch mal 5 gerade sein lässt. :wink:

was einen anschließenden Rechtsstreit nicht ausschließt, falls der Mieter aus welchen Gründen auch immer die 5 nicht mehr als gerade ansieht…

Grüße

Lars

Es stellt sich die Frage, was ein Skeptiker wie Du als nötig
erachtet.

Tztztzzz… was soll das denn heißen?! :wink:

Siehe unten !!

Das hört sich für mich eher nach dem Typ Versicherung an, den man nicht uuunbedingt haben muss.

Es gibt sehr wenige Versicherungen, die man haben muß. Zu allen anderen kann man sich frei entscheiden, je nach persönlicher Risikobereitschaft. Ich wollte mit diesem Hinweis Dich nur aufmerksam machen, was es in diesem Zusammenhang alles gibt.

Als Vermieter einer ELW hat
man m. W. ohnehin ein Sonderkündigungsrecht und kann - falls
es wirklich zu unüberbrückbaren Zwistigkeiten kommt - dem
Mieter im worst case kündigen.

Träum weiter ! Gerade heute war im Kölner Stadtanzeiger ein Artikel zu diesem Thema.

Im natürlich rein fiktiven Fall
handelt es sich aber um einen wirklich friedliebenden
Vermieter, der auch mal 5 gerade sein lässt. :wink:

Auch wenn der Mieter die Zahlung einstellt ?

Die Immobilienvermietung kann richtig Ärger machen und sogar in finanzielle Bedrängnis führen. Deswegen sollte man sich gut überlegen, an wen man vermietet und wie man sein eigenes wirtschaftliches Risiko begrenzt. Wie man das macht, muß jeder für sich etnscheiden, Versicherungen sind ein Instrument, aber nicht das einzige.

Als Vermieter einer ELW hat
man m. W. ohnehin ein Sonderkündigungsrecht und kann - falls
es wirklich zu unüberbrückbaren Zwistigkeiten kommt - dem
Mieter im worst case kündigen.

Träum weiter ! Gerade heute war im Kölner Stadtanzeiger ein
Artikel zu diesem Thema.

Was hat das mit träumen zu tun? Das Sonderkündigungsrecht für ELW gibt es doch?! (siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html) Was stand denn anderslautendes in diesem Artikel? Habe in der Online-Version nur den Beitrag zu Mietnomaden gefunden.

Im natürlich rein fiktiven Fall
handelt es sich aber um einen wirklich friedliebenden
Vermieter, der auch mal 5 gerade sein lässt. :wink:

Auch wenn der Mieter die Zahlung einstellt ?

Nein, dann sicherlich nicht. Aber das würde jetzt zu weit und vor allem vom eigentlichen Thema wegführen.

Die Immobilienvermietung kann richtig Ärger machen und sogar
in finanzielle Bedrängnis führen. Deswegen sollte man sich gut
überlegen, an wen man vermietet und wie man sein eigenes
wirtschaftliches Risiko begrenzt. Wie man das macht, muß jeder
für sich etnscheiden, Versicherungen sind ein Instrument, aber
nicht das einzige.

Mir ging es hier auch speziell um die Versicherungen. Ich denke, die 100%ige Sicherheit gibt es nicht, denn man schaut den Menschen bekanntlich ja nur VOR den Kopf. Die Möglichkeiten, die es derzeit zum Mietercheck für Vermieter gibt, hat der fiktive Hausbesitzer weitestgehend ausgeschöpft und hofft, eine solide Mieterin gefunden zu haben, die ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommt.

Nochmals danke für die Antwort und viele Grüße
Kirsten

Hallo zusammen,

angenommen, Herr B vermietet eine in seinem freistehenden
Einfamilienhaus (EFH) befindliche Einliegerwohnung (ELW).

Mal von der ohnehin vorhandenen Wohngebäudeversicherung,
seiner privaten Haftpflicht- und auch seiner
Hausratversicherung abgesehen: Welche weiteren Versicherungen
machen Sinn insbesondere im Hinblick auf den Mieter, der ja im
selben Haus wohnt?

eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht , evtl. eine Rechtschutzversicherung ( ist kein muss, kann aber sehr wertvoll sein, auch wenn der Vermieter keine böse Absichten hat)

Ich würde dem Mieter empfehlen eine eigene Hausratversicherung abzuschließen und evtl darauf achten das in der Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung vorhanden ist.

Welche Versicherungen kommt z. B. auf, sollte besagter Mieter
auf dem Herbstmoos der zum Haus gehörenden Holztreppe
ausrutschen und sich die Haxen brechen? Deckt das die private
Haftpflicht ab oder gibt es so etwas wie eine
Vermieter-Haftpflichtversicherung?

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Sind solche Versicherungen eher empfehlenswert oder als Kür
anzusehen frei nach dem Motto, man kann sich auch gegen jeden
Pups versichern?

Eine Haftpflicht sollte Pflicht sein, alles andere kann man abschließen wenn man sich gegen das Risiko absichern möchte.
Musst Du im oben beschriebenem Fall eine Lebenslange Rente zahlen weil der Mieter auf den Kopf gefallen ist und und und… willst du dieses Risiko mit Sicherheit nicht tragen wollen.

Viele Grüße
Kirsten