Sissibar

hallo Biker,

kürzlich hat mir jemand gesagt dass eine Sissibar eingetragen werden muss wenn sie fest verschraubt ist, d.h. nicht mit Rändelschrauben/Muttern sodass man sie von Hand lösen könnte.

Simmt dem oder ja ???

Ich habe auf meinem Moped (Chopper Honda VT750) ein Originalteil
von Honda montiert und möchte bei einer Kontrolle keinen Ärger bekommen.

Für die Windschutzscheibe(ebenf. Original Honda mit TÜV Bericht) hat man mir beim TÜV im Zuge der 2jährigen HU eine
„Anbaubescheinigung“ zum Vorzugspreis von 42.- DM auf’s Auge gedrückt.
Hat der TÜV die Sissi evtl. übersehen ???

den Experten schon jetzt Dank im Voraus
PM

hallo Biker,

kürzlich hat mir jemand gesagt dass eine Sissibar eingetragen
werden muss wenn sie fest verschraubt ist, d.h. nicht mit
Rändelschrauben/Muttern sodass man sie von Hand lösen könnte.

Simmt dem oder ja ???

Hallo,
hab ich auch mal gelesen, eine Sissybar „fest“ eingebaut ist als Veränderung am Mopped einzutragen, eine mit Rändelschraube zu lösende gilt als loses Zubehör (vielleicht wie ein Koffer?) und muss nicht eingetragen werden.
Ist aber Hörensagen, also ohne Gewehr :wink:

Viele Grüsse
und allzeit knitterfreie Fahrt,
Gerd

Danke für die Response,
hörensagen nutzt aber im Fall des Falles nix.
Wer weiss genaueres ??? ,vieleicht diesmal mit „Pischtole“
mfg, PM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, moin!

Laut Motorradzubehör-Händler Louis ist eine Eintragung nicht mehr nötig, siehe:
http://www.louis.de/_75/tiptric/show_tipp.php3?th=T%…

Zur Sicherheit würde ich aber an Deiner Stelle einfach mal beim TÜV nachfragen.

M.f.G.
Beowolf