Sittenwidrig? (Honorar-Rechnung)

Hallo, Herr X ist freiberuflicher Dozent. Die Firma Y gibt him einen Dozentenvertrag. In diesem Vertrag gibt es folgende Klausel:

„… der Dozent hat die Honorar-Rechnung bis spätestens 4 Wochen nach erbrachter Leistung zu erstellen. Sollte die 4 Wochen überschritten werden, erlischt jeglicher Anspruch des Dozenten auf Vergütung…“

Ist diese Klausel rechtskräftig?

Danke im Voraus,
Openmind

„… der Dozent hat die Honorar-Rechnung bis spätestens 4
Wochen nach erbrachter Leistung zu erstellen. Sollte die 4
Wochen überschritten werden, erlischt jeglicher Anspruch des
Dozenten auf Vergütung…“

Tendenzielle eher nicht insbesondere, wenn es sich um formulierte Vertragsbedingungen handelt, die sehr oft benutzt werden, eher nicht, da dadurch die Verfährungsfrist unzulässig verkürzt wird.

Mfg A.

Tendenzielle eher nicht insbesondere, wenn es sich um
formulierte Vertragsbedingungen handelt, die sehr oft benutzt
werden, eher nicht, da dadurch die Verfährungsfrist unzulässig
verkürzt wird.

Mfg A.

Hallo A,

kannst Du das bitte nochmal für mich übersetzen? Ist die Klausel nun OK oder nicht?

Danke im Voraus,
Openmind