Sittenwidrige Frage bei Bewerbung

Moin,

da sei ein Mensch, der seit vielen Jahren werktätig ist und, wie es sich gehört, in einer Gewerkschaft organisiert ist.
Dessen Betrieb geht nun pleite und besagter Herr muß nun eine neue Stelle suchen, die auch alsbald gefunden ist.
Im Bewerbungsgespräch wird der Herr darauf angesprochen, ob er denn gewerkschaftlich organisiert sei. Der Bewerber, der sich vorher kundig gemacht hat weiß, daß in diesem Betrieb weder ein Betriebsrat existiert, noch der Eigentümer (Familienunternehmen) Arbeitnehmer duldet, die in der Gewerkschaft sind.
Darf der Bewerber nun sagen, er sein nicht organisiert, und hätte der AG so eine Handhabe ihm wegen einer falschen Aussage zu kündigen, oder ist eine solche Frage per se sittenwidrig und kann falsch beantwortet werden?

Gandalf

Links
http://fau-duesseldorf.org/arbeitsrecht/unerlaubte-f…

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar…

Suchbegriffe waren: sittenwidrige Fragen in Vorstellungsgesprächen Gewerkschaft

Schönes Wochenende

Gruß

Stefan

Theorie und Praxis.
Hallo,

klipp und klar, der potentielle AN darf schwindeln.
Soweit die legale Seite.
Ich nehme jedoch an, dass der Kandidat eine längerfristige Stelle sucht.

(…)daß in diesem Betrieb weder

ein Betriebsrat existiert, noch der Eigentümer
(Familienunternehmen) Arbeitnehmer duldet, die in der
Gewerkschaft sind.

Wenn das wörtlich so stimmt, dann tut der Kandidat gut daran, sich entsprechend anzupassen, denn sonst ist er schneller wieder draussen als er denkt. Koste es den AG was es wolle.

Gruss,
TR