Guten Tag,
wenn man in Kürze ein Grundatück erbt, wo kurz vor dem Tod des Erblassers die Hälfte bereits verkauft wurde und man dann feststellt, dass das Grundstück mit einem Verkehrswert von etwa 64.000 EUR für nur 10.000 EUR verkauft wurde… Was sollte man da tun? Können Verkäufe zu sittenwidrigen Preisen angefochten werden? Wie weit unter Verkehrwert beginnt die Sittenwidrigkeit? Ist es von Bedeutung dass der Verkäufer schwer krank war zum Zeitpunkt des Verkaufs? (Alkoholsucht, Krebs)
Hallo Ronny,
jeder Grundstückskäufer darf doch einmal ein Schnäppchen machen,
oder gönnst Du ihm das nicht ?
Gruß Merger
Hi,
die Frage ist ob man bei so einer Abweichung vom Marktwert den Rest als Schenkung betrachten kann.
Dann könnte man von der Schenkung 10% pro Jahr abziehen und den Rest vielleicht noch einfordern.
Hier wäre ein Gang zu einem Anwalt sicherlich nicht verkehrt.
MFG
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hallo,
bin Makler.
In solchen Fällen wird das Finanzamt sehr schnell misstrauisch, ob Geld unter dem Tisch geflossen ist: d.h. ein Teil steht im Kaufvertrag und der Rest wird schwarz gemacht.