Sittenwidrige Kannbestimmung

Hallo, liebe Experten und Leute,
angenommen wir hätten einen Wohnkomplex mit 100 Wohnungen, alle etwa gleich groß, alle vermietet mit nur einem Vermieter. Alle werden gleichzeitig vermietet an 50 Mehrpersonen- und 50 Einpersonenhaushalte. Überall sind Wasseruhren vorhanden. Über die Nebenkostenverteilung wird nichts vereinbart. Die Einpersonenhaushalte freuen sich über die Wasseruhr, weil sie annehmen, dass sie nur den eigenen Verbrauch zahlen müssen. Die Mehrpersonenhaushalte, alle Freunde des Vermieters, ärgern sich über den Zähler, weil sie auch oft Partys veranstalten und viel Müll produzieren, weshalb sie auch eine personen- und verbrauchsabhängige Nebenkostenverteilung ablehnen. Der Vermieter meint jedoch, dass er das schon regeln wird. Am Ende des Jahres zeigen die Wasseruhren sehr unterschiedliche Stände zwischen 200 und 3 Kubikmetern. Allerdings missachtet der Vermieter die einzelnen Stände und schreibt für jede Mietpartei den gleichen Nebenkostenanteil. Die 50 Singles verlangen natürlich eine verbrauchsgerechte Abrechnung, der Vermieter verweist jedoch auf das Gesetz: Liegt ein Wasserzähler vor, so kann er ihn berücksichtigen, muss aber nicht, wenn er seine Mieterfreunde begünstigen möchte. Mittlerweile ist der Fall beim BGH angelangt. Muss das betreffende Gesetz für sittenwidrig und nichtig erklärt werden? Wie ist die Rechtslage?
CF FJ

etwas OT
Hallo,

also dieser Nickname ist echt klasse!
Denn bei der Serie Captain Future war auch der Inhalt im wesentlichen immer der selbe…
Schön mal wieder was von diesem Problem gehört zu haben, und schön dass man bereits damals wegschalten konnte.

Ciao, Holger

Du als Sittenstrolch?
Mönsch, Franzjosef,

ihr habt doch gar keine Zähler. Schon vergessen?

Gruß Ralf

Hallo.

ihr habt doch gar keine Zähler. Schon vergessen?

In dem jugendlichen Alter von FJ kann Vergesslichkeit schon mal vorkommen. Speziell angesichts der vielen Tätigkeiten zur Weltverbesserung :smiley:
Aber hier das (einzigste) Urteil des BGH zu einem analogen Fall: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Quelle: www.bundesgerichtshof.de (suche nach wasseruhr)

HTH
mfg M.L.

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Hallo Markus,
herzlichen Dank für die aufschlussreiche Quelle. Der BGH schreibt, dass der Eigentümer einen Ermessensspielraum bei der Berücksichtigung von Wasserzählern hätte. Was könnte das für ein Spielraum sein, wenn doch die Uhren den Verbrauch auf den Liter genau anzeigen?
Have a nice day
CF FJ

Guten Morgen.,

herzlichen Dank für die aufschlussreiche Quelle. Der BGH
schreibt, dass der Eigentümer einen Ermessensspielraum bei der
Berücksichtigung von Wasserzählern hätte. Was könnte das für
ein Spielraum sein, wenn doch die Uhren den Verbrauch auf den
Liter genau anzeigen?

Grob geschätzt kann der Wasserzähler volles====||=========kein Gewicht bekommen.
Hier muss der VM einmal (also nicht nach der aktuellen Wetterlage) entscheiden.
Als Kompromiss bietet sich sicher an, dass der VM zwei Uhren installiert: eine für die Singles und eine für die WG’s.

HTH
mfg M.L.

Guten Morgen.,
mfg M.L.

Hi Markus,
der Verteilerschlüssel sollte doch ziemlich gerecht sein, darf zu keinem unbilligen Ergebnis führen und nicht gegen Treu und Glauben verstoßen. Dann ist noch von außergewöhnlichen Umständen die Rede, die einen Zähler erfordern könnten. Wenn offensichtlich hier Begünstigung und Betrug stattfinden, wenn manche Leute verschwenderisch mit Energie umgehen und auch die unterschiedlichen Personenzahlen nicht berücksichtigt werden, dann darf man hier doch von außergewöhnlichen Umständen sprechen. Der Vermieter könnte sich doch hier ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs bereichern, wenn er den Verbrauch von Sparern nicht berücksichtigt und dafür von den Großverbrauchern ein kleines Dankeschön bekäme.
CF FJ

Guten Morgen.,
mfg M.L.

Hallo Markus,
dass laut BGH erst ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegen muss, finde ich etwas ungerecht. Kann nicht gleich von Gesetz vorgeschrieben werden, dass der Verbrauch berücksichtigt werden muss, wenn Zähler vorhanden sind? Die Entscheidungsträger machen sich doch sonst hier zu Herren über Recht und Unrecht.
CF FJ

Voraussetzung & link zu VIII ZR 322/04
Hallo nochmal

Guten Morgen.,
mfg M.L.

Hallo Markus,
dass laut BGH erst ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft
vorliegen muss, finde ich etwas ungerecht. Kann nicht gleich
von Gesetz vorgeschrieben werden, dass der Verbrauch
berücksichtigt werden muss, wenn Zähler vorhanden sind? Die
Entscheidungsträger machen sich doch sonst hier zu Herren über
Recht und Unrecht.

Umgekehrt: ein VM braucht einen Anreiz um in Wasserzähler zu investieren und deren Ergebnisse entsprechend zu gewichten.
Von sich aus wird sonst nämlich ein bestimmter Betrag pro Mietpartei verlangt.

Aber hier ein anderes Urteil des BGH zum Thema Mieterhöhung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Quelle: http://de.biz.yahoo.com/050817/336/4nh5j.html
Möge er auf Interesse stossen.

So, jetzt überlasse ich wieder den Experten das Feld :wink:

mfg M.L.

Hallo nochmal

Guten Morgen.,

Hallo, Markus,
der Vermieter hat nichts für den Wasserzähler gezahlt, hatte ihn sogar verboten, weil er wegen des Zählers Geld an den Mieter zurückzahlen muss. Der Zählereinbau hat dem Mieter eine Stange Geld gekostet.
CF FJ

Hallo zum 4. Mal.

der Vermieter hat nichts für den Wasserzähler gezahlt, hatte
ihn sogar verboten, weil er wegen des Zählers Geld an den
Mieter zurückzahlen muss. Der Zählereinbau hat dem Mieter eine
Stange Geld gekostet.

Wie gesagt: der VM braucht einen Anreiz für diese Investition…
Aber hier einige Beiträge des Mieterbunds zum Thema: http://www.mieterbund.de/suche/search.php (suche nach wasserzähler)
Mögen sie nützen.

HTH
mfg M.L.

…und hier der Strich, den ich unter diese Debatte setze