Wer kann helfen oder hat Erfahrungen? Es gibt die Möglichkeit, „Reservierungen“ über Internetpräsenzen abzuschließen. Wenn nicht innerhalb der Probezeit gekündigt wird, gilt es als Vertrag, der über 36 Monate läuft. Ist diese Laufzeit nicht sittenwidrig? Was ist, wenn die Firma, für die dort geworben wird, vorher aufgelöst wird. Ist das Angebot des Betreibers, dann 50 % der bis zum Vertragsende anfallenden Gebühren zu zahlen, seriös?
Vielen Dank im voraus - Sigrid Rau
Hallo,
eine Vertraugslaufzeit von 36 Monaten muss nicht schon sittenwidrig sein, denn i.d.R. werden Verträge, je länger diese vereinbart werden können, mit entsprechenden Vorteilen für die Kunden vereinbart.
Wenn das Unternehmen natürlich vor Vertragsende aufgelöst wird, also die Leistungen bis zum 36. Monat nicht mehr erbringen kann, ist die Verpflichtung für 36 Monate natürlich hinfällig.
Es ist nicht ganz klar, ob es sich hier nun um einen Provider direkt handelt oder um einen Vermittler, der für einen Provider tätig ist.
Vielleicht könnte dies nochmals deutlicher erklärt werden.
lG
Hallo,
Wenn das Unternehmen natürlich vor Vertragsende aufgelöst
wird, also die Leistungen bis zum 36. Monat nicht mehr
erbringen kann, ist die Verpflichtung für 36 Monate natürlich
hinfällig.
Ich glaube, es ging um die Auflösung der Firma, die die Leistung bestellt hat. Und dann bliebe der Vertrag und die Zahlungsverpflichtung bestehen, oder?
Es ist nicht ganz klar, ob es sich hier nun um einen Provider
direkt handelt oder um einen Vermittler, der für einen
Provider tätig ist.
Was würde das denn ändern?
Gruß
Otto_