Hallo,
ich komme mit einer Sachverhaltsfrage nicht ganz klar.
Person A ist geistig behindert und wird von einer Person B auf einer Messe zu einer Unterschrift aufgefordert, da Person A etwas gewonnen haben soll und diese Unterschrift nur zur Bestätigung wäre.
In nachhinein bekommt Person A mt der Post die Bestättigung zu einem
Handyvertrag zugeschickt. Person A kann das nicht auf Grund seiner Behinderung nicht einschätzen und reagiert natürlich nicht. Ist dieser Vertrag wirksam oder sittenwidrig und somit ungültig?
Ich tendiere mehr zu letzterem. Oder?
Gruß
Uwe
Ich tendiere mehr zu letzterem. Oder?
Na, wohin du tendierst, kann dir hier auch keiner sagen. Geistig behindert riecht doch ziemlich stark nach geschäftsunfähig. Dann ist hier - nicht in einer Sittenwidrigkeit - die Lösung zu suchen. Denn das Rechtsgeschäft einer Person, die nicht voll geschäftsfähig ist, ist null und nichtig. Sollte die Person nicht geschäftsunfähig sein, käme eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.
Levay
Hallo Levay,
danke für deine Antwort.
Ich tendiere mehr zu letzterem. Oder?
Sorry, wenn ich mich etwas blöd ausgedrückt habe.
Geistig behindert riecht doch ziemlich stark nach
geschäftsunfähig. Dann ist hier - nicht in einer
Sittenwidrigkeit - die Lösung zu suchen. Denn das
Rechtsgeschäft einer Person, die nicht voll geschäftsfähig
ist, ist null und nichtig.
Das hatte ich auch erst in Betracht gezogen, doch dann kommt
schnell die Frage nach einem Betreuer, wenn die Person nicht
geschäftsfähig ist. Da kein Betreuer vorhanden, es wird keiner explizit erwähnt, war ich mir hier nicht mehr sicher.
Sollte die Person nicht geschäftsunfähig sein, käme eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.
Das ist ein guter Hinweis. Werde den mal „vertiefen“. 
Gruß
Uwe
Hallo,
ich komme mit einer Sachverhaltsfrage nicht ganz klar.
Person A ist geistig behindert und wird von einer Person B auf
einer Messe zu einer Unterschrift aufgefordert, da Person A
etwas gewonnen haben soll und diese Unterschrift nur zur
Bestätigung wäre.
In nachhinein bekommt Person A mt der Post die Bestättigung zu
einem
Handyvertrag zugeschickt. Person A kann das nicht auf Grund
seiner Behinderung nicht einschätzen und reagiert natürlich
nicht. Ist dieser Vertrag wirksam oder sittenwidrig und somit
ungültig?
!!!Entweder hat A einen „Betreuer“ oder Amtsvormund etc. und ist nicht geschäftsfähig, dass muß der Nachweis der „nicht geschäftsfähigkeit“ dem Handy-Vertragler nachgewiesen werden,…
oder
ist geschäftsfähig,… dann hat er „Pech“ gehabt, denn wie sollte der „Vermittler“ die „Geschäftsfähigkeit“ den Kunden einschätzen; die arglistige Täuschung müsste zudem bewiesen werden;…wenn aber im Handy-Vertrag Daten abverlangt wurden, wie z.B. Bankverbindung, kann davon ausgegangen werden, dass eine Bankverbindung für ein Geschenk nicht erforderlich ist und folgedessen etwas anderes verinbart oder besprochen wurde,…
Ich tendiere mehr zu letzterem. Oder?
Gruß
Uwe