Sittenwidriger Vertrag?

Hallo,

nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Eine Frau im besten Alter möchte sich einen Kinderwunsch erfüllen.
Da sie in keiner PArtnerschaft lebt sucht sie einen entsprechenden Erzeuger.
Zwischen beiden wird ein Vertrag geschlossen, in dem geregelt ist, dass der Kindesvater keinerlei Ansprüche an seinem Kind hat.
Im Gegenzug dazu hat er aber auch keine Verpflichtungen (Unterhaltszahlungen etc.)

Was wäre, wenn eine der beiden PArteien nun doch seine Rechte geltend machen möchte.
Gilt dann der Vertrag oder die allgemeinen gestezlichen Bestimmungen?

Danke im Voraus für eure Antworten
hatchbeck

Hallo,

Zwischen beiden wird ein Vertrag geschlossen, in dem geregelt
ist, dass der Kindesvater keinerlei Ansprüche an seinem Kind
hat.
Im Gegenzug dazu hat er aber auch keine Verpflichtungen
(Unterhaltszahlungen etc.)

hier dürfte es sich um einen Vertrag zum Nachteil Dritter (des Kindes) handeln. Es ist schlichtweg unzulässig, dass die Mutter in einem Vertrag auf sämtliche Rechte des Kindes verzichtet. M.E. ist der Vertrag daher unzulässig.

Gruß

S.J.

Was wäre, wenn eine der beiden PArteien nun doch seine Rechte
geltend machen möchte.

Dann hätte der verdammt gute Karten. der hier geschilderte Vertrag häte keinerlei bestand, wenn einer der beteiligten gegen ihn vorgehen würde.

Gilt dann der Vertrag oder die allgemeinen gestezlichen Bestimmungen?

Letzteres.

Was wäre, wenn eine der beiden PArteien nun doch seine Rechte
geltend machen möchte.

Dann empfiehlt es sich, entweder das nächste Kind in Guatemala zu kaufen oder ethisches Empfinden zu entwickeln.

Hallo,

wie Steve schon geschrieben hat, kann hier die Mutter gar nicht auf die gesetzlichen Ansprüche des Kindes verzichten. Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt und ein Recht auf Umgang.

Wenn die Mutter staatliche finanzielle Hilfen, wie z. B. Unterhaltsvorschuss oder Arbeitslosengeld 2, benötigt, gehen die Ämter automatisch an den Vater heran um den Unterhalt von ihm zurückzuholen.

Sittenwidrig ist der Vertrag vermutlich nicht, aber auf jeden Fall unwirksam. Schade ums Papier.

Eine vage Möglichkeit wäre, wenn der Kindesunterhalt fällig wird, dass die Mutter jeweils den fälligen Betrag aus ihrer eigenen Kasse an den „Erzeuger“ zurückbezahlt.

Probleme hierbei sind: wie will man einen solchen Vertrag gestalten, da sich die Unterhaltsbeträge ändern können und was passiert, wenn die Mutter finanziell nicht in der Lage ist, den Kindesunterhalt zu bezahlen?

Ach ja: der Mann hat auf jeden Fall mal einen Erben. Ob das dann gewollt ist, wenn er in einer Partnerschaft Kinder macht und die mit diesem Kind teilen müssen?

Gruß
Ingrid

Extrenfall
Die Mutter ist … z.B. Madonna (als Deutsche) - ich bin der Vater (mit einem nur geringen Einkommen).
So wie es aussieht wäre das Kind niemals auf meine (finanzielle) Unterstützung angewiesen.

Die Frage ist - sind/wären solche Veträge grundsätzlich gesetzeswidrig ???

Oder gibt es die Option „Ja, aber…“

Die Mutter ist … z.B. Madonna (als Deutsche) - ich bin der
Vater (mit einem nur geringen Einkommen).
So wie es aussieht wäre das Kind niemals auf meine
(finanzielle) Unterstützung angewiesen.

Hallo,
ich musste eine Weile überlegen, was du meinst. Wenn du in einem Expertenforum mitspielen möchtest, solltest du in deinen Fragen unterscheiden, ob du z.B. mit Madonna die Pop-Dame, oder die, aus der Bibel meinst.
Grüße
Ulf

OT

Die Mutter ist … z.B. Madonna (als Deutsche) - ich bin der
Vater (mit einem nur geringen Einkommen).
So wie es aussieht wäre das Kind niemals auf meine
(finanzielle) Unterstützung angewiesen.

Hallo,
ich musste eine Weile überlegen, was du meinst. Wenn du in
einem Expertenforum mitspielen möchtest, solltest du in deinen
Fragen unterscheiden, ob du z.B. mit Madonna die Pop-Dame,
oder die, aus der Bibel meinst.

Das war doch klar, wer gemeint ist.
Nur die erste weilt noch unter den Lebenden, und die zweite benötigt bewiesener Weise für ein Kind keinen biologischen Erzeuger. :wink:

Gruß

Christian

Hi,

nun ja, wird wohl eher der Fall sein, dass Sie gegen den Vertrag versoßen werden muss, wegen den Rechten des Kindes.

Würde es was bringen, wenn der Vertrag einen Abschnitt enthält, in dem geregelt ist, dass im Falle von geltend werdenden Unterhaltsanspüchen gegenüber dem Mann, die Frau den gleichen Betrag (wie der Unterhalt) an den Mann abdrücken muss? Also 0 auf 0 für den Mann. Müsste ja dem Ursrünglichen Gedanken entsprechen.

Die Frau kann aber doch auch den Namen des Vaters verscheigen? Oder behaupten, dass sie es nicht wisse, da „zu viele Kandidaten“ in Frage kommen…

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