Sittenwidriger Vertrag?

Hallo Experten!

Folgender Fall:

Ein Handwerksbetrieb (A) verkuppelt einen anderen Handwerksbetrieb (B) mit einem Auftraggeber (fortlaufende Aufträge).
Für die „Verkupplung“ hat Handwerksbetrieb A einen Vertrag aufgesetzt, dass er pro geleistete m² eine Geldpauschale haben möchte.
Dieser Vertrag ist nunmehr vor fünf Jahren abgeschlossen worden und zudem ohne bestimmte Laufzeit.

Gibt es eine Möglichkeit diesen Vertrag aufzuheben?
Ist er vielleicht sogar sittenwidrig?

Für Antworten danke ich im voraus.

Gruß …Melanie…

Hi,
ohne genaue Kenntnisse der Verträge können wir hierzu keine Stellung nehmen.
Frage ist, wer ist Vertragspartner, nur A, oder nur B, oder beide?
Die zweite Frage ist, sind Kündigungsregeln in den Verträgen formuliert?
Die dritte Frage ist, welche Art von Leistungen sollen A und B erbringen? Sind bzw. werden diese Leistungen erbracht?
Gruß,
Francesco

Hi Francesco.

Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

Frage ist, wer ist Vertragspartner, nur A, oder nur B, oder
beide?

Vertragspartner sind A und B. A hat den Vertrag aufgesetzt.
Der Auftraggeber hat mit diesem Vertrag überhaupt nichts zu tun.

Die zweite Frage ist, sind Kündigungsregeln in den Verträgen
formuliert?

Nein, keine Kündigungsregeln und auch keine Frist oder ähnliches.

Die dritte Frage ist, welche Art von Leistungen sollen A und B
erbringen? Sind bzw. werden diese Leistungen erbracht?

A erbringt gar keine Leistung sondern verlangt nur von B die Erfüllung und diese sieht folgendermaßen aus;
B soll für jeden gleisteten m² (Handwerksbetrieb - Putzunternehmen) einen Pauschalbetrag an A zahlen für die Verkupplung mit dem Generalunternehmen. (Wichtig; Generalunternehmen weiß nichts davon und hat auch nichts damit zu tun).

Gruß Melanie.

Hi Melanie,
vertrittst du die Interessen des B?
Gibt es in dem Vertrag eine Konkurrenzklausel, nach der B verpflichtet ist, nicht auf eigene Rechnung tätig zu werden?
Gruß,
Ffrancesco