Sittenwidrigkeit eines Arbeitsvertrags?

Liebe Leserinnen und Leser, Expertinnen und Experten!

Angenommen, jemand unterschreibt einen Arbeitsvertrag als Vertriebsmitarbeiter (Telefonverkäufer) in einem Finanzdienstleistungsunternehmen.
Der Vertrag hat in Kurzform folgenede Bestandteile:

  • Befristung auf 2 Jahre
  • Bezahlung in den ersten beiden Monaten 2.000,- brutto, in allen folgenden Monaten 1.000,- brutto, jeweils zuzüglich einer ungewissen Provisionskomponente
  • die 1.000,- brutto monatlich werden als Provisions-Vorschuss angesehen, d.h. gem. Provisionstabelle machen sich erst Monatsumsätze über 25.000,- als Provisionskomponente bemerkbar; mind. 25.000,- Umsatz werden zwar nicht zwingend gefordert, aber unmissverständlich gewünscht.
  • die Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden und darf nie unterschritten werden (automatische Zeiterfassung)
  • bis zu 10 Überstunden pro Monat gelten als Vertragsbestandteil, sie werden nicht vergütet sondern verfallen auf dem Zeitkonto am Monatsende.

So weit die wichtigsten Bestandteile des Arbeitsvertrages…

  1. Wäre so ein Arbeitsvertrag als sittenwidrig zu bezeichnen?

  2. Könnte ein Arbeitsloser (ALG II) seitens der Arbeitsagentur in so ein Arbeitsberhältnis gezwungen werden? Bzw. wäre bei Ablehnung oder Kündigung durch den Arbeitnehmer mit Konsequenzen zu rechnen?

Vielen Dank und viele Grüße!

Naiv und pragmatisch betrachtet
Hi,

vom Gefuehl her erscheint mir das nicht sittenwidrig.
Mir stellt sich eher die Frage, ob das Geschaeft an sich serioes ist.
Klingt sehr nach Hausieren-gehen mit dem Telefonhoerer.

40 Stunden fuer 1000 Euro sind nicht ganz so uebel, wenn man sich nebenher weiterbewirbt.
Und die ersten beiden Monate sind das ja sogar 2000 Euro/40 Stunden.

Gruss,

Hi!

  • Befristung auf 2 Jahre

OK

  • Bezahlung in den ersten beiden Monaten 2.000,- brutto, in
    allen folgenden Monaten 1.000,- brutto, jeweils zuzüglich
    einer ungewissen Provisionskomponente

OK

  • die 1.000,- brutto monatlich werden als Provisions-Vorschuss
    angesehen, d.h. gem. Provisionstabelle machen sich erst
    Monatsumsätze über 25.000,- als Provisionskomponente
    bemerkbar; mind. 25.000,- Umsatz werden zwar nicht zwingend
    gefordert, aber unmissverständlich gewünscht.

OK

  • die Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden und darf nie
    unterschritten werden (automatische Zeiterfassung)

OK

  • bis zu 10 Überstunden pro Monat gelten als
    Vertragsbestandteil, sie werden nicht vergütet sondern
    verfallen auf dem Zeitkonto am Monatsende.

OK

  1. Wäre so ein Arbeitsvertrag als sittenwidrig zu bezeichnen?

Nein!

  1. Könnte ein Arbeitsloser (ALG II) seitens der Arbeitsagentur
    in so ein Arbeitsberhältnis gezwungen werden? Bzw. wäre bei
    Ablehnung oder Kündigung durch den Arbeitnehmer mit
    Konsequenzen zu rechnen?

Ja!

Bis auf die Provisionshaftung in den ersten beiden Monaten sehe ich keine Probleme. Bei den Provisionsvorschüssen kommt es äußerst genau auf die Formulierung an. Dann kann sie (und wird es vermutlich auch) in den meisten Fällen OK sein, muss aber nicht.

Zum Thema Sittenwidrigkeit: Die ist ganz sicher nirgends gegeben. Es könnte sein, dass die Provisionsregelung nicht richtig ist, dann wäre der Vertrag teilnichtig, sprich: Er gilt mit diesen Ausnahmen.

LG
Guido

Hallo Helge!

Mir stellt sich eher die Frage, ob das Geschaeft an sich
serioes ist.

Gibts überhaupt seriöse Möglichkeiten, Leute anzurufen, um unmittelbar am Telefon Verkäufe zu tätigen?

Gruß
Wolfgang

off topic
Hi!

Da gibt es viele Leute, die auf Werbekärtchen, im Internet oder sonst wo Dinge ankreuzen, wie:

„Ich bin damit einverstanden, über weitere Produkte telefonisch informiert zu werden.“
(so oder ähnlich)

Bei der SKL und NKL ist es mittlerweile so, dass nur noch Adressen angerufen werden dürfen, die vorher durch die Lotterieeinehmer (Glöckle, Günther, etc.) genehmigt wurden, weil gerade in diesem Bereich super mies gearbeitet wurde!

Ich sehe nichts unseriöses darin, wenn solche Leute angerufen werden!

Bevor das Argument kommt: Ich weiß, dass es Callcenter gibt, die sich eine KlickTel-Version kaufen und diese Adressen abtelefonieren! Das halte ich in der Tat auch für extrem unseriös!

LG
Guido (aus der Branche, allerdings keine Klassenlotterie)

Hallo Guido!

Da gibt es viele Leute, die auf Werbekärtchen, im Internet
oder sonst wo Dinge ankreuzen, wie:

„Ich bin damit einverstanden, über weitere Produkte
telefonisch informiert zu werden.“

Hätte nie gedacht, daß es Leute gibt, die sowas ankreuzen und sich damit vorsätzlich Belästigungen durch Werbeanrufe aussetzen.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang

Zunächst mal: Vorwerk besucht die Leute ungefragt vor Ort. Ist Vowerk ein unseriöses Unternehmen?

Auf jeder Messe werde ich ungefragt von Leuten, die ihre Stände dort stehen haben angesprochen. Ist der ADAC (z.B.) deshalb unseriös?

Wenn ich fern sehe, dann kommt ungefragt Werbung. Sind alle Produkte dort unseriös?

Ich finde die telefonische Werbung mit Einverständnis (wir bekommen ca. 14-täglich 10.000 Adressen für ca. 30 Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen - nur, um Dir mal einen Anhaltspunkt der Größenordnung zu geben) von all diesen Werbeaktionen noch am wenigsten unseriös…

Hätte nie gedacht, daß es Leute gibt, die sowas ankreuzen und
sich damit vorsätzlich Belästigungen durch Werbeanrufe
aussetzen.

Nimm einfach mal einen Kabelanbieter. Vor einiger Zeit habe ich denen gesagt (sogar unabhängig von gezielter Werbung), dass ich informiert werden möchte, wenn Internet und/oder Telefon übers Kabelnetz bei uns verfügbar ist. Das ist zwar mittlerweile fast uninteressant für mich, aber vor 12 Monaten noch wäre ich über den Anruf in der letzten Woche froh gewesen.

Wenn jemand mal SKL oder NKL (von sich aus) spielt, dann sollte er schon alles lesen, was er unterschreibt! Das Kreuzchen wird von vielen Menschen fast automatisch gemacht. Ist es dann ein Fehler der Callcenter?

Anyway: Wenn der Angerufene bei uns sagt, dass er keinesfallse mehr angerufen werden will, dann fliegt er aus dem System (kommt nämlich durchaus vor, dass die gleichen Namen in unterschiedlichen Adressbeständen auftauchen).

Aber ich werde mich hüten, die Hand für mehr als 20% der in Deutschland tätigen Callcenter ins Feuer zu legen :wink:

LG
Guido

Hi Helge

40 Stunden fuer 1000 Euro sind nicht ganz so uebel, wenn man
sich nebenher weiterbewirbt.
Und die ersten beiden Monate sind das ja sogar 2000 Euro/40
Stunden.

spricht er nicht von 40 Wochenstunden?
Ich sehe das Problem in der Vorschussgeschichte, keine Umsätze, keine Provi, also ohne Umsätze hat der AN nach 2 Jahren 26000 Schulden durch Vorschüsse auf Provisionen - im Extremfall :smile:
HH

DANKE
… allen jenen, die sich mit einem Beitrag an der Beantwortung meiner Frage beteiligt haben.

An dem Arbeitsvertrag gibt es also per se nichts auszusetzen… einige Kollegen und ich hatten da ein anderes Bauchgefühl.

Interessant auch für mich die kleine off-topic Diskussion über erwünschte und unerwünschte Anrufe und Werbung. Nur zur Erklärung: wir telefonieren niemanden ohne sein vorher gegebenes Einverständnis an (bis auf wenige unbeabsichtigte Ausnahmen, wenn z.B. ein Online-Formular absichtlich mit den Daten eines „geliebten Feindes“ ausgefüllt wurde).

Abschließend noch ein Hinweis zu der Vermutung, die jemand in seinem Antwort-Posting geäußert hatte: bei den 1.000,- Euro Grundgehalt droht keine Rückforderung seitens des Arbeitgebers, weil ich die Formulierung „Provisionsvorschuss“ benutzt habe. Es war so gemeint, dass erst monatliche Umsätze, die über eine Provision von 1.000,- hinaus gehen, sich real bemerkbar machen. Alles darunter ist in den 1.000,- enthalten; wird aber bei Nicht-Erfüllung nicht zurück gefordert.

Nochmals Danke, alles Gute und viele Grüße!
Detlef