Sittenwidrigkeit wegen fehlender Gegenleistung

Hallo zusammen,

ist das rechtens, wenn A von B, der an einem von A herausgegebenen Immobilienwert beteiligt ist, ohne Gegenleistung noch zusätzliche Jahresgebühren verlangt, um damit die reale Immobilie zu unterhalten?

Grüße mki

Hi…

ist das rechtens, wenn A von B, der an einem von A
herausgegebenen Immobilienwert beteiligt ist, ohne
Gegenleistung noch zusätzliche Jahresgebühren verlangt, um
damit die reale Immobilie zu unterhalten?

Vertragsfreiheit. Wenn A und B das so vereinbart haben, ist es erstmal in Ordnung. Wenn B nun plötzlich nicht mehr mit dieser Regelung einverstanden ist, kann er den Vertrag kündigen.
Und was heißt hier überhaupt, „ohne Gegenleistung“? Welchen Vorteil versprach sich B von der Beteiligung? Doch wohl, daß er auch am Gewinn beteiligt wird, den die Immobilie abwirft. Daß er auch an den laufenden Kosten teilhat, ist in meinen Augen alles andere als sittenwidrig.

genumi

Was ist eine „herausgegebener Immobilienwert“? Und was sind das für Gebühren?

Ein Immobilienwert wird gebildet, wenn der Herausgeber des Wertes die reale Immobilie in Wertanteile aufteilt und deren weitere handelsmäßige Verwertung entweder selbst überwacht oder dem Markt überlässt.

Gebühren sind geldwerte Forderungen, die jemand erhebt, egal ob sie begründet sind oder nicht.

Grüße mki

Gebühren sind geldwerte Forderungen, die jemand erhebt, egal
ob sie begründet sind oder nicht.

Und welche Gebühren erhebt A? Sind diese begründet oder nicht?