Sittenwiedriges verhalten einer sparkasse?

hallo,
wir haben hier ein riesiges problem…
2007 haben wir ein altes fachwerkhaus gekauft…als verkehrswert hat die finanzierende bank 90000€ angegeben…jetzt stellt sich heraus das dieses grundstück keinen eigenen zugang hat,sprich wir müssen über fremde grundstücke gehen haben aber nirgends wegerecht…das haus war eine ruine…verschwiegende baumängel…versteckter müll unter den fussböden etc.
und komischerweise war der kaufpreis der preis den die vorbesitzer der gleichen bank noch schuldeten…ein gutachten unserer seits von 2007 liegt vor…wir wollten damals aber nix weiter unternehmen…jetzt aber scheint es mehr und mehr betrug zu sein…von den vorbesitzern können wir nix erwarten…die haben nix…meine frage ist folgende:musste die finanzierende bank damals ein gutachten erstellen lassen um den kaufpreis bzw. verkehrswert zu bestimmen?
oder hat man sich einfach nur gefreut zwei dumme gefunden zu haben die eine ruine aufwerten?
falls ich irgendwas vergessen haben sollte zu erwähnen oder noch fragen offen sind,gerne e-mail schreiben.

im voraus bedanke ich mich jetzt schon für hoffentlich gute und hilfreiche antworten.

Dies ist nicht mein Fachgebiet

Hallo Gennaro,

Im Prinzip müsstest Du Deine Fragen an einen Rechtsexperten stellen.
So viel ich weiss, musste die Bank damals kein Verkehrswertgutachten erstellen lassen, evtl. jedoch aus internen Gründen ein Beleihungswertgutachten.
ABER: Wenn Du auch 2007 ein Gutachten hast erstellen lassen, warum merkst du dann erst nach 5 Jahren, dass Du keine Zuwegung zum Haus hast? Ich weiß zwar nicht, in welchem Bundesland du bist, aber m.E. dürfen Grundstücksteilungen nur dann vorgenommen werden, wenn jedes Grundstück einen Zugang hat. Wegerecht etc. ist auch ein Zugang, muss aber grundbuchrechtlich abgesichert werden.
Für jeden Fall hast Du immer ein Notwegerecht bis der Sachverhalt ordentlich geklärt ist (§917 BGB).

Wenn Du Betrug vermutest, gehe zu einem Rechtsanwalt. Die Vermutung ist das eine, der Beweis eine ganz andere Sache.
Falls Du Fragen zu dem damals erstellten Gutachten hast, melde Dich nochmal.

Alles Gute
Barbara

Hallo ,
nach meiner Auffassung ist Euer Anliegen eher eine juristische Frage , so daß ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden sollte , viel Erfolg und beste Grüße aus Bremen

Hallo,
das ist eine Rechtsfrage, insbesondere zu bekannten oder bewusst verschwiegenen Mängeln, bei der Ihnen nur ein Anwalt helfen kann. Grundsätzlich ist die Bank nicht verpflichtet, ein Gutachten erstellen zu lassen. Hier liegt die Verantwortung bei Ihnen.
Zufällig habe ich am Montag 17.09.2012 21:50 Uhr auf ARD den Beitrag „Abgezockt statt abgesichert - Das schmutzige Geschäft mit Schrottimmobilien“ zu vergleichbaren „Betrugsfällen“ mit Beteiligung der Deutschen Bank gesehen. Hier der Link zur ARD Mediathek: http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokum…
Viel Erfolg