Sitzbanklänge Mofa

Hallo, hier mein Problem: Mein Sohn hat im Dezember 2007 aus einem Markt einen nagelneuen Mofa-Roller gekauft. Der Roller ist extra bestellt worden und original mit Papieren als 25-km/h-Mofaroller ausgeliefert worden. Nach nun fast 2 Jahren ist er von der Polizei angehalten worden. Die haben ihm eine Mängelkarte ausgestellt. Betriebserlaubnis erloschen, weil angeblich die Sitzbank zu lang ist. Die Sitzbank darf nach Aussage der Polizei bei Mofarollern max. 450 mm lang sein, ist aber original ab Werk 550 mm lang. Ich habe mich mit dem Importeur des Mofas in Verbindung gesetzt. Dieser hat mir ein Schreiben geschickt, wo drin steht, dass das Mofa so original ist und eine Begrenzung der Sitzbank laut EU-Richtlinie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das akzeptiert die Polizei jedoch nicht und schreibt, dass ein Mofa nur einsitzig ist, wenn die Länge der gepolsterten Sitzbank max. 450 mm beträgt. Ich habe schon stundenlang im Netz gestöbert, finde aber nirgends einen Gesetzestext mit irgendwelchen Paragraphen dazu. Weder in der StVZO noch im EU-Gesetz. Wer kann mir Paragraphen oder ähnliches nennen, wo ich das nachlesen bzw. widerlegen kann und ggf. der Polizei vorlegen kann. Bin sehr dankbar für jeden Hinweis! Vielen, vielen Dank schon mal!!!

Hallo Herr Kattwinkel!
Sie wundern sich sicher, dass ich Ihnen schreibe, also, so lange Zeit nach Ihrer Anfrage!

Als Sie mit letztes Jahr Ihre Problematik mit Ihrem Mofa schilderten, hatte ich Ihnen auf Ihre Email geantwortet.
Allerdings habe ich dies nicht über diese Website getan, sondern über meine Emailadresse, an die Ihre Anfrage geleitet wurde.
Ich interessiere mich sehr, ob meine Antwort Sie erreicht hat, oder ob sie, so wie es der Zeit scheint, „im Nirvana“ verschwunden ist.

Da ich davon ausgehen, dass Sie bzgl. Ihres Problems bereits Antworten gefunden haben, hänge ich meine nun veraltete Email nicht mit an.

Für eine kleine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Wintergrüße!