Sitzbanklänge Mofa

Hallo, hier das Problem: Im Dezember 2007 wurde aus einem Markt einen nagelneuen Mofa-Roller gekauft. Der Roller ist extra bestellt worden und original mit Papieren als 25-km/h-Mofaroller ausgeliefert worden. Nach nun fast 2 Jahren ist bei einer Polizeikontrolle eine Mängelkarte ausgestellt worden. Betriebserlaubnis erloschen, weil angeblich die Sitzbank zu lang ist. Die Sitzbank darf nach Aussage der Polizei bei Mofarollern max. 450 mm lang sein, ist aber original ab Werk 550 mm lang. Der Importeur des Mofas hat ein Schreiben geschickt, wo drin steht, dass das Mofa so original ist und eine Begrenzung der Sitzbank laut EU-Richtlinie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das akzeptiert die Polizei jedoch nicht und schreibt, dass ein Mofa nur einsitzig ist, wenn die Länge der gepolsterten Sitzbank max. 450 mm beträgt. Ich habe schon stundenlang im Netz gestöbert, finde aber nirgends einen Gesetzestext mit irgendwelchen Paragraphen dazu. Weder in der StVZO noch im EU-Gesetz. Wer kann mir Paragraphen oder ähnliches nennen, wo ich das nachlesen bzw. widerlegen kann und ggf. der Polizei vorlegen kann. Bin sehr dankbar für jeden Hinweis! Vielen, vielen Dank schon mal!!!

Hi,

da gebe ich dir mal zwei Antworten

Hat das Mofa eine deutsche Betriebserlaubnis dann gelten die 450mm,
bei einer europäischen Typgenehmigung spielt die Länge keine Rolle.

Schon mal gelesen ob in den Papieren die 450mm eingetragen sind? Wenn ja, gehört hinten eine Tasche auf den Sitz der eben die Sitzlänge beschränkt. Ohne diese Tasche, erlischt die Betriebserlaubnis.

Im Zweifel mal die netten Leute beim TÜV befragen.

Q-Gruß

Ps,
das ganze Gerödel steht irgendwo in einem Anhang zur StZVO den ich leider im Netz nicht finde.

Hallo,
der sogenannte „Fahrzeugschein“ ist eine EG-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG! Eine Länge der Sitzbank ist nicht in den Papieren angegeben, nur dass es sich um einen Sitz handelt.
Wenn Du mir da eventuell noch genauer mitteilen kannst, wo das steht, wäre mir sehr geholfen! Aber trotzdem hierfür schon mal herzlichen Dank!

Grüße!

Hi,

es ist problematisch etwas nachzuweisen, wie hier die Sitzlänge, wenn es nirgends steht.

Wir haben einmal nationales Recht die StVZO , da steht es drin, und wir haben Europarecht, da steht es eben nicht drin.

Der TÜV müsste die entsprechenden Unterlagen haben um zu bescheinigen das die Sitzbanklänge bei Mofas mit EG-Übereinstimmungsbescheiniung diese keine Rolle spielt.

Hier mal eine Diskussion aus Copzone
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?t=35483

In anderen Foren schreibe ich immer, die sollen die Tasche hinten drauf machen, erspart viel Ärger.

Q-Gruß