Sitze im Personenverkehr

Hallo Rechtskenner,

ich habe vor kurzem auf meinem Heimweg einen Zwischenfall mitbekommen und wollte mal Frage wie hier die Rechtslage ist.

Ich sass am Ende eines Abteiles im ICE. Etwas weiter vorne startete eine SEHR HEISSE diskussion über die Sitzlehneneinstellung. Eine Dame hat den Sitz nach hinten geklappt. Ein Herr setzte sich dahinter und bat die Dame in irgenteiner Form (weiss nicht ob befehlsmäßig oder bittend) den Sitz aufrecht zu stellen. Daraufhin meinte sie, dass er Pech habe und erste Klasse fahren soll wenn er Beinfreiheit haben möchte. Der Herr hob seine Arme an die Oberkante des Sitzes und stoß so heftig zu, dass die Dame eine ordentlichen Satz machte. Sie fragte Ihn was das soll und bat einen Ordnungshüter auf einem der Nachbarplätze um hilfe und Klärung des Problems. Dieser sagte dass der Herr nicht ganz im unrecht wäre, sagte aber nichts gegen den „Angriff“ des Herren.

Frage 1: Hätte der Ordnungshüter (Freund und Helfer) nicht spätestens von selbst eingreifen müssen, als der Herr gegen den Sitz gestoßen hat?
Frage 2: Gibt es ein Gerichtsurteil in dem so ein Rückenlehnenzurücksetz-Fall geklärt worden ist (Wenn kein „Ordnungshüter“ anwesend ist)? Oder gar ein Gesetz?

Zu Frage 2: Meiner Meinung nach müsste man hier doch gegenseitig auf sich Acht geben. Oder gibt es eine Art „Anweisung“ wie man sich in so einem Fall verhalten muss/soll? Oder steht sowas in den AGBs der DB?

Danke und Grüße
Ingo

Hallo,

Frage 1: Hätte der Ordnungshüter (Freund und Helfer) nicht
spätestens von selbst eingreifen müssen, als der Herr gegen
den Sitz gestoßen hat?

hätte er sich schützend über die betroffene Frau werfen oder den Sitz wieder zurückreißen sollen? Da weder die öffentliche Ordnung bedroht war noch der fiese Stoßer eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellte, blieb der Ordnungshüter zu recht auf seinem Sitzplatz sitzen.

Frage 2: Gibt es ein Gerichtsurteil in dem so ein
Rückenlehnenzurücksetz-Fall geklärt worden ist (Wenn kein
„Ordnungshüter“ anwesend ist)? Oder gar ein Gesetz?

Leider sind das Bahnsitzregelungsgesetz sowie die zugehörige Bahnsitzlehnenwinkelverordnung vergangenes Jahr außer Kraft ge- und durch das allgemeine VernünftigesVerhaltenInDerÖffentlichkeitgesetz ersetzt worden, das ich noch nicht genau kenne.

Die Bahn schreibt übrigens in ihren Beförderungebedingungen, daß sich jeder so verhalten soll, daß andere nicht über Gebühr gestört werden.

Zu Frage 2: Meiner Meinung nach müsste man hier doch
gegenseitig auf sich Acht geben.

So siehts aus.

Oder gibt es eine Art
„Anweisung“ wie man sich in so einem Fall verhalten muss/soll?
Oder steht sowas in den AGBs der DB?

Siehe oben.

Gruß
Christian

Erstmal danke für die Antwort.

Frage 1: Hätte der Ordnungshüter (Freund und Helfer) nicht
spätestens von selbst eingreifen müssen, als der Herr gegen
den Sitz gestoßen hat?

hätte er sich schützend über die betroffene Frau werfen oder
den Sitz wieder zurückreißen sollen? Da weder die öffentliche
Ordnung bedroht war noch der fiese Stoßer eine Gefahr für sich
selbst oder andere darstellte, blieb der Ordnungshüter zu
recht auf seinem Sitzplatz sitzen.

Das nicht, aber es sah schon so aus als ob die Dame mit der Kauleiste den vor ihr liegenden Sitz geküsst hat. Also war der „Stoßer“ schon eine Gefahr für das leibliche Wohl der Dame. So sehe ich das…
Vielleicht habe ich mich auch nicht klar genug ausgedrückt: Diese heisse Diskussion war schon fast ein fliegen der Fäuste.

Ich versuche jetzt hier keinesfalls die Dame in Schutz zu nehmen, da diese sich, in meinen Augen, ebenfalls daneben benommen hat…

Grüße

Frage 1: Hätte der Ordnungshüter (Freund und Helfer) nicht

spätestens von selbst eingreifen müssen, als der Herr gegen
den Sitz gestoßen hat?

Nein.

Frage 2: Gibt es ein Gerichtsurteil in dem so ein
Rückenlehnenzurücksetz-Fall geklärt worden ist (Wenn kein
„Ordnungshüter“ anwesend ist)? Oder gar ein Gesetz?

Wenn es das gibt, wird es wohl ein großer Zufall sein, wenn jemand davon weiß. Am besten recherchierst du mal in einer juristischen Datenbank wie Juris.

Levay

…juristischen Datenbank wie Juris.

Das’s ja n’ cooles Ding.
Danke!

Hallo.

Das nicht, aber es sah schon so aus als ob die Dame mit der
Kauleiste den vor ihr liegenden Sitz geküsst hat…

das könnte vielleicht eine Körperverletzung gewesen sein. Ich bin kein Jurist, meine aber, daß das kein Offizialdelikt ist. Einzugreifen wäre vielleicht eine Bürgerpflicht gewesen, aber offensichtlich haben viele andere auch weggesehen.

Ich versuche jetzt hier keinesfalls die Dame in Schutz zu
nehmen, da diese sich, in meinen Augen, ebenfalls daneben
benommen hat…

Selbstjustiz ist im deutschen Rechtssystem trotzdem nicht vorgesehen. Man wende sich also an den Zugbegleiter oder wechsle den Sitzplatz, wenn man mit seinen Mitfahrern nicht klarkommt.

Aber wozu sollte man die Sitze verstellen können, wenn man diese Funktion nicht nutzen darf? Busfahrer, die Reisebusse im Linienverkehr bewegen, sagen aber immer, daß man in diesem Fall die Lehnen nicht verstellen darf.

Cu Rene

Hallo.
Einzugreifen wäre vielleicht eine Bürgerpflicht gewesen, aber
offensichtlich haben viele andere auch weggesehen.

Das ist Korrekt, aber da ich 1. weit weg gesessen habe und es 2. wie gesagt so ausgesehen hat und 3. der Fraund und Helfer quasi direkt daneben gesessen hat, habe ich mich eingemischt. Ausserdem wäre es meinem Körperlichen Wohlergehen nicht zugute gekommen, wenn ich mich zwischen die Fäuste gestellt hätte. ^^

Selbstjustiz ist im deutschen Rechtssystem trotzdem nicht
vorgesehen. Man wende sich also an den Zugbegleiter oder
wechsle den Sitzplatz, wenn man mit seinen Mitfahrern nicht
klarkommt.

Naja, Problem daran ist, dass die Plätze reserviert sind im ICE. Und so leicht ist das nicht dann einen Platz zu bekommen. Man hat ja auch schliesslich dafür bezahlt.

Aber wozu sollte man die Sitze verstellen können, wenn man
diese Funktion nicht nutzen darf? Busfahrer, die Reisebusse im
Linienverkehr bewegen, sagen aber immer, daß man in diesem
Fall die Lehnen nicht verstellen darf.

Z.B. Wenn hinter einem keiner Sitzt. Oder man fragt mal ob man mal den Sitz nach hinten lehnen kann. Dann fänd ichs OK.
Wenn einer vor mir den Sitz verstellen will hat er auch schlechte Karten. Aus rein Anatomisschen Gründen geht das bei mir nämlich nicht!
Der kann auch nicht einfach den Sitz nach hinten stellen ohne mir weh zu tun (Danach tuts ihm nämlich auch weh…

Grüße

Hallo Ingo,

natürlich gibt es keine gesetzliche Norm, die genau diesen Fall regelt. Einschlägig dürfte nur § 19 EVO sein: Meinungsverschiedenheiten unter Reisenden oder zwischen Reisenden und dem Eisenbahnpersonal entscheidet vorläufig auf Bahnhöfen der aufsichtführende Bedienstete, in den Zügen der Zugführer. Mit „Zugführer“ ist der Zugchef gemeint, nicht Triebfahrzeugführer (außer in unbegleiteten Zügen, aber das würde jetzt zu weit führen). Das heißt, der Zugchef hätte vorläufig entscheiden sollen, wie der Sitz einzustellen ist. Theoretisch könnte ein Reisender im Nachhinein noch versuchen, feststellen zu lassen, dass der Zugchef falsch entschieden hat. Doch nach der Reise ist die Sache natürlich auch schon erledigt.

Zur Sitzeinstellung ist zu beachten, dass der Schalter für die Einstellung des Sitzes durch den Vordermann bedient wird. Jeder Reisende kann also selbst entscheiden, wie sehr er den Sitz neigt. Auch ein geneigter Sitz greift ja nicht in die Beinfreiheit des Hintermannes ein. Und auch der ausgeklappte Tisch bleibt meines Wissens waagerecht. Ich denke daher, so gut wie jeder Zugbegleiter hätte der Dame erlaubt, ihren Sitz so zu neigen, wie sie es haben will, solange sie eine ruckartige, plötzliche Verstellung vermeidet.

Gruß
Ultra

Hallo Ultra,

Danke. Diesen Paragraphen habe ich noch nicht gesehen. Danke.
Nur noch kurz zur Beinfreiheit: Ich hatte glaube ich in einer Antwort schonmal geschrieben dass es bei mir aus anatomischen Gründen für meinen Vordermann nicht möglich ist die Lehne zu verstellen. Also denke ich nicht, dass der Chefbegleiter der Dame inmeinem Fall erlaubt hätte die Lehne zu verstellen :wink:

In diesem Sinne Schöne Zeit noch und Danke an alle.