Sitzungsdienst

Liebe/-r Experte/-in,
wenn (nachträglich) festgestellt wird, dass die Vorstandssitzung beschlussunfühig war, sind dann die Beschlüsse: „nichtig“ oder „anfechtbar“?
Ich meine: anfechtbar!
Was meinst Du?
Viele Grüße
Albert

Hallöchen,

anfechtbar ist ein „Beschluß“ in diesem Fall selbstverständlich.
Ich gehe aber davon aus, daß der Beschluß auch nichtig ist. Das ergibt sich eigentlich schon aus dem Wort „beschlußunfähig“. Der Beschluß konnte gar nicht erst formgültig gefaßt werden, wird also so behandelt, als wäre er nie beschlossen worden, was er ja anhand der nicht erfüllten Satzungsvoraussetzungen auch nie korrekt wurde.
Antwort also: sowohl, als auch.

Beste Grüße

Detlef Oeffner

Hallo Albert,

ich würde die Beschlüsse als nichtig ansehen, da der Vorstand nicht hätte beschließen dürfen/nicht beschließen konnte („beschluss- u n -fähig“).

Gruß
B. Kaufmann

wenn (nachträglich) festgestellt wird, dass die
Vorstandssitzung beschlussunfühig war, sind dann die
Beschlüsse: „nichtig“ oder „anfechtbar“?

Hallo Albert, habe deine frage gerade bei wer weiß was als unbeantwortet entdeckt. Da hat wohl etwas mit meiner Antwort nicht geklappt. Also der guten Ordnung halber: das lässt sich so pauschal ohne weitere Details nicht beantworten. Kommt eben immer darauf an: warum nicht beschlussfähig? was wurde beschlossen? was ist inzwischen daraus geworden? was regelt die Satzung?
Gruß, Daniela