Liebe/-r Experte/-in,
der Bürgermeister meines Wohnortes hat mir mitgeteilt, dass in der Ausschusssitzung vom 3.7.2012 beschlossen wurde, dass die Gemeinde ein bestimmtes Flurstück nicht
verpachtet. Damit sind alle Bemühungen meinerseits mein Eigentum an Grund und Boden in Besitz zu nehmen, auf außergerichtlichem Wege gescheitert.Alle Fakten hier darzustellen, würde zu weit führen.Nur soviel,ich weiß, dass mein Nachbar, dessen Frau mit dem Herrn Bürgermeister verwandt ist,seit 1989 oder länger Teile eben dieses Flurstückes im Besitz hat. Herr Bürgermeister hat sich verplappert, indem er sagte, dass mein Nachbar einen neuen Pachtvertrag bekommt. Was denn nun, an den einen wird verpachtet und ich bekomme die Aussage(schriftlich),es wird nicht verpachtet.
Darf ich als Bürger der Gemeinde Einsicht in das Protokoll dieser Sitzung nehmen oder nicht.
Dank im Voraus und beste Grüße Tanja
Guten Morgen Tanja, ein Protokoll über eine öffentliche Sitzung wird normalerweise veröffentlicht und ist für den Bürger einsehbar. Ein Protokoll über eine nichtöffentliche Sitzung ist nicht einsehbar, wie der Name schon sagt. Du hast nicht geschrieben ob die Sitzung öffentlich war oder nicht öffentlich. Gibt es in Eurer Gemeinde eine Fragemöglichkeit für Bürger. Wenn ja, kannst du diese ja mal nutzen.
Liebe Grüße, Jürgen
Hallo Tanja,
wenn der Tagesordnungspunkt, in dem Dein Thema behandelt wurde, öffentlich war, dann ja. War er aber nichtöffentlich (was ich vermute), dann leider nicht. Kannst Du nicht einen Stadtverordneten aus Deinem Wahlkreis bitten, sich in Deiner Angelegenheit sachkundig zu machen. Oder Du nimmst Dir einen Anwalt.
Viel Erfolg
Gruß Klaus
Hallo Tanja,
vorab muss ich sagen, dass ich in Baden-Württemberg bin.Die kommunalen Regelungen können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.
Nun zu deiner Anfrage. Einsicht in Protokolle ist möglich, wenn die Sitzung öffentlich war. Nichtöffentliche Sitzungen werden auch protokolliert, dieses Protokoll kann nur von den Teilnehmern eingesehen werden. Ob die Behandlung des genannten Themas öffentlich oder nicht öffentlich war, kann ich nicht ersehen.Mir ist auch nicht ganz klar, wem das Grundstück gehört, ist dies die Gemeinde oder bist das du selber?
Wenn es der Gemeinde gehört, dann müsste eine Verpachtung ausgeschrieben werden. Schließlich sollte jeder ja eine Möglichkeit haben, dieses zu pachten.
Sollte noch etwas unklar sein, bitte bei mir nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
Hallo Wolfgang, vielen dank für die schnelle Antwort.
Leider habe ich mich geirrt. Es war keine Gemeinderatssitzung in der beschlossen wurde, die Teilfläche des betreffenden Flurstücks (Eigentüner ist die Gemeinde) nicht zu verpachten, sondern eine Verwaltungsausschusssitzung vom 03.07.2012.
Laut Internetseite der Gemeinde befindet sich der Gemeinderat ab 01.07.-31.08. in der Sommerpause, also auch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses.Mir kommt das alles etwas komisch vor. Sicher werden auch die Ausschusssitzungen protokolliert. Einsichtnahme??? Ich denke nicht möglich, oder?
Wie ich schon schrieb, ist die ganze Geschichte sehr kompliziert und diese Frage ist nur ein Puzzleteil.
Mit freunlichen Grüßen Tanja
Hallo Jürgen, vielen Dank.
Sieh bitte meine Antwort bei Wolfgang.
Hallo Klaus,
vielen Dank für deine Antwort.
Lie bitte auch bei Wolfgang, falls Interesse. LG.