Hallo Experten,
es folgt ein Auszug aus der Wahlordnung für Betriebsratswahlen.
Meine Frage ist: Hat da irgendein Dilettant versucht, das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren möglichst unverständlich zu erklären, oder stehe ich einfach nur auf dem Schlauch und es ist was ganz anderes???
Gruß
Stefan
Hier das Zitat:
"§ 005 WO Verteilung der Sitze auf die Gruppen
(1) Der Wahlvorstand errechnet die Verteilung der Betriebsratsmitglieder auf die Gruppen (§§ 10 und 12 Abs. 1 des Gesetzes) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der am Tage des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigten Arbeiter und Angestellten in einer Reihe nebeneinander gestellt und beide durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen sind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe aufzuführen, bis höhere Teilzahlen, als aus früheren Reihen für die Zuweisung von Sitzen in Betracht kommen, nicht mehr entstehen.
(2) Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert und der Größe nach geordnet, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Jede Gruppe erhält so viele Mitgliedersitze zugeteilt, wie Höchstzahlen auf sie entfallen. Wenn die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl auf beide Gruppen zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, welcher Gruppe dieser Sitz zufällt.
(3) Würden nach den Vorschriften des Absatzes 2 der Minderheitsgruppe weniger Sitze zufallen, als in § 10 Abs. 2 des Gesetzes vorgeschrieben ist, so erhält sie die dort vorgesehene Vertreterzahl; die Zahl der Sitze der Mehrheitsgruppe vermindert sich entsprechend.
(4) Gehört beiden Gruppen die gleiche Zahl von Arbeitnehmern an, so entscheidet das Los darüber, welcher Gruppe die höhere Zahl von Sitzen zufällt."
MOD: Titel archivtauglich gemacht
