Hallo liebe leute,
wenn man eine rechnung beglichen hat bei der man skonto abziehen konnte, welchen betrag muss ich dann im kassenbuch eingeben?muss man auf der rechnung den skonto abzug irgendwie vermerken?
vielen dank für eure hilfe
Hallo,
im Kassenbuch trägst Du ein, was Du tatsächlich bezahlt hast. Wenn es ein Barkauf war, bei dem Du die Rechnung nicht vorher gebucht hattest, dann ist die Sache auch damit erledigt, für Dich ist der Rechnungsbetrag gleich dem Zahlbetrag.
Gruß, Bernd
Hallo,
meiner Kenntnis nach sollte auf der Rechnung zumindest der Hinweis auf Sko.-Nachlass aufgeführt sein. Der Rechnungsbetrag ist auch so im Kassenbuch einzutragen und der Sko.-Abzug als zweite Buchung direkt darunter (mit Angabe der obigen Rg.Nr.). Ist so, meine ich, am Übersichtlichsten.
Viele Grüße, TT
Negatives Geld
Hiho,
die „zweite Buchung darunter“ bedeutet entweder eine Einnahme (Lieferant gibt den Skontobetrag in bar zurück) oder, noch hübscher, negatives Geld. Negatives Geld gibt es bloß in meinem Geldbeutel, der saugt alle Münzen und Scheine an, bleibt dabei aber ständig leer.
Ob eine der beiden Möglichkeiten realistisch ist, sei dahin gestellt. Und ob ein Kassenbuch, in dem nicht die Kassenvorgänge aufgezeichnet sind, sondern irgendwas Ausgedachtes, verworfen wird oder nicht, hängt vom Betriebsprüfer ab.
Schöne Grüße
MM
Hiho,
nein. Sondern bloß, was tatsächlich bar bezahlt worden ist. Das ist nicht der Rechnungsbetrag, sondern der skontierte Rechnungsbetrag.
Wobei ich im vorgelegten Fall stark daran zweifle, dass überhaupt irgendwas bar bezahlt worden ist. Dann kann man grad schreiben und reden was man will, es geht dann eh nicht um ein Kassenbuch, sondern um eine lustige Schlurerei à la Souschl Netwöhk.
Früher mal hat man hier herum auf entsprechende Rückfragen Antworten bekommen, und es war auch möglich, das an sich interessante Thema „Kassenbuch“ mit Hand und Fuß zu diskutieren. Im Archiv hat es dazu einiges, in 2006 haben wir das Thema mal ausführlicher behandelt.
Schöne Grüße
MM
Guckst Du mein Posting
Hallo,
Hiho,
nein. Sondern bloß, was tatsächlich bar bezahlt worden ist.
Das ist nicht der Rechnungsbetrag, sondern der skontierte
Rechnungsbetrag.
genau das habe ich doch geschrieben. Guckst Du Zitat aus meinem Posting:
im Kassenbuch trägst Du ein, was Du tatsächlich bezahlt hast.
Gruß, Bernd
Salto di Finanza
Hi Bernd,
der erste Teil Deiner Aussage ist ja auch völlig richtig. Sie wird dann bloß durch den Zusatz verkompliziert, dieser Zusatz gießt Wasser auf die Mühlen von Anfängern, die ich weiß nicht aus welchem Grund in der Regel dazu neigen, mit dem Kassenbericht alle mögliche Akrobatik zu treiben.
Mein „Nein“ bezieht sich auf
für Dich ist der Rechnungsbetrag gleich dem Zahlbetrag.
Wenn mit Skontoabzug bezahlt wird, ist der Zahlbetrag niedriger als der Rechnungsbetrag, für jeden.
Schöne Grüße
MM