Skonto Mehrwertsteuer & Umsatzsteuervoranmeldung?

Hallo zusammen!

Beispiel 1:
Es gibt Rechnungen von Lieferanten, da ist das Skonto als „Kunden-Rabatt“ vom Nettobetrag abgezogen.

Ware NETTO - Skonto = Nettobetrag

Nettobetrag + MwSt. = Bruttobetrag

Beispiel 2:
Jetzt gibt es aber auch Rechnungen von Lieferanten, da ist das Skonto vom Bruttobetrag abgezogen.

Ware NETTO + MwSt. = Bruttobetrag

Bruttobetrag - Skonto = Zahl-/Endbetrag

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So Beispiel 1 macht nun bei der Umsatzsteuervoranmeldung keine Probleme. Doch wie kann man Beispiel 2 angeben?

Ist es richtig einfach die MwSt.-Beträge aus den Rechnungen zu übernehmen? Oder muss man die MwSt. neu errechnen? Das wäre dann ja immer ein kleinerer Betrag an MwSt. den man abführen muss.

Freue mich über zahlreiche Antworten :wink:
Vielen Dank!

Der MwSt-Betrag ist auf jeden Fall aus dem tatsächlich gezahlten Brutto zu errechnen. Wenn der richtige Betrag nicht auf der Rechnung steht, muss man ihn selbst ausrechnen:

Zahlbetrag : 119 x 19 = MwSt-Betrag
(bei Steuersatz 19%)

Wow, das ging ja schnell! Vielen Dank für die tolle einfache Antwort.

Nun ich selbst habe bisher immer den Betrag der Rechnung genommen, das kann doch dann im nächsten Jahr bei der Einkommenssteuererklärung berichtigt werden, oder?
Ist doch nicht weiter schlimm, wenn bisher zuviel MwSt. ans FA gezahlt wurde?

Danke!

Da es hier um USt geht, nicht um ESt, muss es natürlich bei der *Umsatzsteuererklärung* berichtigt werden.

Es ist sicherlich OK, wenn man nicht die USt-VA der einzelnen Monate berichtigt, sondern die Änderungen bei der Jahreserklärung berücksichtigt.

Ja völlig klar! Meinte natürlich die Umsatzsteuererklärung, sowas sollte man nicht verwechseln…

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten!!!
Einen schönen Nachmittag noch!

Die richtige Anwort lautet, dass in Beispiel 2 der Rechnungssteller die Rechnung korrigieren muss, da er die USt in falscher Höhe ausweist.