Hallo,
ich hab hier mal folgendes Szenatio:
Unternehmer A erfüllt einen Auftrag von B. A stellt die korrekte Schlussrtechnung am 18. Dezember, Posteingang bei B am 20. Dezember, Skontofrist endet am 1.1.03.
- Frage Skontofrist errechnet sich ab Re-datum oder ab Re Zugang, wenn im Vertrag nur steht ‚zahlbar innerhalb von 14d mit Skonto v. 3 %‘ ?
2.Berechntigt die übliche Büroschliessung zu Weihnachten, vielfach ab 13.12., die Skontofrist zu verlängern ?
Zusatzszenario:
B weiss, dass A nicht Herr der Finanzmittel ist, da das Vorhaben, für welchen der Auftrag geleistet wurde, öffentlich gefördert wird und A von der Vorleistungspflicht befreit wurde. B wurde in 11/02 von A informiert, dass wg. Kassenschluss der öffentlichen Haushalte Rechnungen ab Anfang Dezember vorher angemeldet werden müssen, damit sie zeitnah bezahlt werden könnnen. B reagierte auf die Info nicht.
Kann jetzt das Skonto einbehalten werden ?
Vielen Dank.
Tschuess Marco.