Wie legt man Mahngebühren fest?
Am besten gar nicht. Deine Frage zeigt, wie „gefährlich“ das Wort „Mahngebühr“ ist, denn keine Privatperson - auch kein Unternehmer als Person des Privatrechts - hat das Recht, Mahngebühren zu erheben.
Was geltend gemacht werden kann, ist höchstens ein Verzugsschaden, also die Kosten, die aus der verzögerten Zahlung entstehen. Theoretisch müsste man also in jedem Einzelfall fragen, welche Kosten dadurch genau entstanden sind und nunmehr als Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Faktisch ist es so, dass gewisse Beträge (meines Wissens nach in Abhängigkeit vom Gerichtsstand) einfach „durchgewunken“ werden, also vom Gericht akzeptiert, ohne dass es einer näheren Darlegung bedürfte, wie diese Kosten denn nun entstanden sind.
Mit ein paar Euro bist du gewiss immer auf der sicheren Seite. Wie die Obergrenze ist, ist wohl von Gericht zu Gericht (?) unterschiedlich.
Levay