Wärend meines Studiums und praktischen Zeit im Controlling hab ich irgendwann mal gelernt, dass Gutschriften nicht skontierbar sind.
Fall: Einer unserer Lieferanten verprovisioniert unsere Leistungen per Gutschrift. Da wir alle Re per Bankeinzug bezahlen (mit 3% Skonto) verrechnet er die Gutschriften einfach beim Einzug. So weit so gut.
Jetzt zieht unser Lieferant aber auch 3% von den Gutschriften ab? Darf/kann er denn so etwas? Gilt mein Merksatz Gutschriften sind nicht skontierbar nicht mehr oder war er etwa immer schon falsch? Unser Buchhaltungsprogramm beharrt darauf - wir können das ganze also gar nicht vernünftig verbuchen und müssen tricksen.
Würde mich über zügige Antworten sehr freuen.
warum soll eine gutschrift nicht skontierbar sein??? kenne das auch so. wo das problem in deinem buchführungsprogramm ist, verstehe ich auch nicht…
auch glaube ich kaum, das es dazu gesetzliche regelungen gibt. vielleicht ist es auch ein grundsatz ordentlicher kaufmaennischer beziehungen, das man gutschriften nicht durch skonto verkleinert…
showbee
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Provisionszahlungen basieren auf eigenständigen Verträgen. Wenn der Provisionspflichtige die Gutschriften skontieren möchte, dann muß dass in diesem Provisionsvetrag gesondert vereinbart werden. Dann habe ich aber Probleme mit den Vorschriften des Rabattgesetzes, in dem Gutschriften nicht erwähnt werden.
Der Lieferantenauftrag sieht eine Skontierung von Gutschriften wahrscheinlich nicht vor.
Es kommt auch zu unterschiedlichen rechnerischen Ergebnissen, wenn der Lieferant einerseits den vollen Lieferpreis skontiert und andererseits die volle Gutschrift.
Richtig wäre es, wenn er den tatsächlichen Zahlbetrag (also Rechnungsbetrag ./. Gutschrift) skontiert. Dann steht er sich natürlich schlechter als jetzt.
Gruß,
Franceco