SKR 03 - Geschäftskonto-und-Privatkonto-Mix

Hallo,

was wenn…

vom Geschäftskonto Barabhebungen und Privateinkäufe abgehen und
vom Privatkonto Geld auf Geschäftskonto zum Ausgleich überwiesen als auch Firmenrechnungen beglichen werden?

Stimmen die Buchungen und fehlt was?

Bank 2: 1220 Geschäftskonto
Bank 1: 1210 Privatkonto

Bareinzahlung auf Geschäftskonto
1220 an 1000 oder 1220 an 1800

Überweisung von Privat- an Geschäftskonto
1220 an 1210

Firmenrechnungen vom Privatkonto begleichen
z.B. 3100 Domains 0815 1890 Privatentnahmen 0815

Und weiß wer, wohin Erlöse (Crowdsourcing, Ideenwettbewerbe) Inland und Ausland gebucht werden?

Danke und ciao,
Romana

Hallo Romana,

der prähistorische SKR 03 funktioniert genau gleich wie jeder andere, bloß viel schlechter. Die Hausnummern such ich Dir jetzt nicht raus, die sind egal - kannst in Deinem Kontenrahmen nachschauen, viel Vergnügen beim Suchen in dem furchtbaren Nulldreier, irgendwo wird das Konto schon versteckt sein.

Entscheidend ist was ganz anderes, nämlich der Vorgang selber:

Barabhebungen für die Kasse werden gegen Geldtransit gebucht.
Barabhebungen für private Verwendung werden gegen Entnahme gebucht (falls es sich um ein Einzelunternehmen handelt - sag Bescheid, wenn nicht, dann wird das viel komplizierter).
Überweisungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto werden gegen Privateinlagen gebucht (Einschränkung w.o.).
Zahlungen vom Privatkonto für Geschäftsrechnungen werden gegen Privateinlagen gebucht (w.o.)

Vorsicht! Bei einer solchen Verquickung von Privat- und Geschäftskonto muss auch das Privatkonto lückenlos dokumentiert und zehn Jahre aufbewahrt werden. Grundsätzlich sollte zwischen betrieblicher und privater Vermögenssphäre nur Geld bewegt werden, sonst gehört das Privatkonto mit allen seinen Bewegungen mit zu den Gegenständen, die bei einer Betriebsprüfung auf den Tisch gelegt werden müssen. Keine Zahlung von betrieblichen Rechnungen durch Überweisung vom Privatkonto, sonst gibt es Huddel und Zores.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das hatte ich überlesen, Tschullijung.

Ich setze voraus, dass geklärt ist, dass die Erlöse den in Deutschland steuerpflichtigen Gewinn erhöhen.

Dann geht es nur um die Frage der Umsatzbesteuerung. Diese hängt davon ab, welche Leistung genau mit

erbracht wird und ob der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinn des UStG ist oder nicht. Die Leistung ist dadurch definiert, was der Unternehmer machen muss, damit er Geld bekommt. Wenn Du das genauer beschreibst, lässt sich auch besser sagen, wie das umsatzsteuerlich behandelt wird. Davon hängt die Erlösbuchung ab.

Schöne Grüße

MM

  • so, und jetzt hab ich mir die (nach der Uhr) eineinhalb Minuten Zeit genommen und die Hausnummern rausgesucht, das ist ziemlich leicht, seit DATEV nicht mehr darauf achtet, die siebzig Cent Gebühren für jeden herausgegebenen SKR zu kassieren:

Privatentnahmen (Vollhafter/Einzelunternehmer) # 1800 - 1809
Privateinlagen (Vollhafter/Einzelunternehmer) # 1890 - 1899

Ein gemeinsames Konto für Privateinlagen und Privatentnahmen sollte unbedingt vermieden werden. Das würde zu einer unzulässigen Verrechnung voneinander unabhängiger Vorgänge führen, und weist außerdem darauf hin, dass der Steuerpflichtige dieses saldierte Privatkonto braucht, um laufend mitzurechnen, wie viel seiner Einnahmen er „schwarz“ buchen kann, ohne dass es auffällt. Fällt aber auf den ersten Blick auf.

heißt also, wenn aus privaten Mitteln bar eingezahlt wird (das ist ein Vorgang, der jeden Betriebsprüfer hellwach macht - sollte man niemals nicht machen, sowas):

Betrag per 1220 an 1890

und wenn aus Mitteln des Betriebs eingezahlt wird

Betrag per 1220 an 1360.

Die Buchung

sollte man unbedingt vermeiden. Mit „direkten“ Buchungen per Bank an Kasse oder per Kasse an Bank geht nicht nur bei einem der beiden angesprochenen Geldkonten die Abstimmsumme verloren, sondern sie führt auch, wenn man konform mit Bankkontoauszug und Kassenbericht bucht, wie es sich gehört, unweigerlich zur doppelten Erfassung des Vorgangs. Geldbewegungen zwischen verschiedenen Geldkonten immer mit Zwischenschaltung des Kontos „Geldtransit“ (im furchtbaren Nulldreier # 1360) buchen, sonst geht das schief.

wird gebucht

Betrag per 1220 an 1890

Wenn das Privatkonto ein echtes Privatkonto ist und keine betrieblichen Vorgänge enthält, hat es in den betrieblichen Aufzeichnungen nichts verloren.

Betrag per Kreditor an 1890

Das ist keine Entnahme, sondern eine Einlage.

Und Lieferanten sollten von Anfang an alle kreditorisch gebucht werden, sonst kommt man da schnell in ein Dickicht ohne Ausweg. Du musst jederzeit auf Knopfdruck sehen können, wem Du was schuldest. Abgesehen davvon, dass die Buchung der Ausgabe erst bei Bezahlung den Vorsteuerabzug verfälscht. Das kann in bestimmten Situationen zum Jahreswechsel ekelhaft teuer werden.

Schöne Grüße

MM

Hi,

danke für die Antworten. Im Moment brummt mir migräneartig der Schädel und ich blicke nur partiell etwas.

Kontenrahmen: Privatentnahmen (Vollhafter/Einzelunternehmer) # 1800 - 1809
Privateinlagen (Vollhafter/Einzelunternehmer) # 1890 - 1899 waren mir bekannt.

Dass ich nicht Einlagen und Entnahmen über Kasse buchen soll, habe ich auch am Freitag erfahren.

Ich hätte gerne noch bitte gern praktische Beispiele, z.B.

Ich hebe zu Privatzwecken Geld vom Geschäftskonto ab?
Ich überweise vom Geschäftskonto Privatrechnungen?
Ich überweise vom Privatkonto Geschäftsrechnungen?

Danke und ciao,
Romana

Servus,

wird gebucht:

Betrag per Privatentnahme an Geschäftskonto

Sollte in einem sauber organisierten Einzelunternehmen nicht vorkommen. Dafür gibt es doch die beiden getrennten Bankkonten: Vom betrieblichen Konto wird monatlich ein Betrag auf das Privatkonto überwiesen, und damit kann dann vom Privatkonto aus alles mögliche veranstaltet werden: Bargeld abheben, Rechnungen bezahlen, Fondsbeteiligungen für die Altersversorgung kaufen usw.

Wenn es doch mal passiert:

Betrag per Privatentnahme an Geschäftskonto

braucht nicht gebucht zu werden. Ist ja das Privatkonto. Wenn Geschäftskonto und Privatkonto sauber getrennt werden, muss man niemandem darlegen, was auf dem Privatkonto passiert, und es spielt in den Aufzeichnungen für die Überschussrechnung keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

1800/1200

1800/1200

Kreditor/1890

Lass bitte, bitte die Finger von dem ganzen Privatscheiß. Wenn nicht genug Geld auf dem Geschäftskonto ist, überweise etwas von deinem Privatkonto per 1200/1890. Geschäft ist Geschäft und Privat ist Privat!

Falls du partout deine Buchhaltung selber machen möchtest, empfehle ich einen Grundkurs an einer VHS oder IHK.

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