Hallöchen,
erst erschien es im Witzeboard (06.11. Sancho: Wieder eBay):
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=29…,
dann berichtete sogar SPIEGEL-Online darüber:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,272….
Als im Witzeboard darüber berichtet wurde, stand der Preis noch bei 850 EU, das könnte man noch nachvollziehen. Zumal sich ja vermutlich sechs Männer den Preis teilen werden.
Jetzt, während ich hier schreibe, steht der Preis bei 11.475 EU. Da könnte ein spleeniger Millionär hinter stecken, aber wahrscheinlicher ist wohl, dass einer oder gar mehrere sich da einen Spaß erlauben.
Wie reagiert Ebay, und wie die Rechtsprechung, eigentlich auf so etwas? An für sich legt Ebay doch Wert darauf, dass, wer den Zuschlag bekommt, auch abnimmt. Sonst könnten alle Aktionen ja nach und nach zu Spielwiesen von Alberköpfen verkommen. Umgekehrt muss auch jemand einen Artikel liefern, dessen Preis wesentlich unter seinen Erwartungen geblieben ist. Für beide Fälle gab es schon Musterprozesse.
In den FAQ steht schon etwas von „Spaßangeboten“, an die man nicht gebunden ist. Bei dem o. a. Preis, denke ich, ist es noch nicht unbedingt sicher, dass es ein Spaß ist.
Was passiert aber, wenn jemand ein unzweifelhaft „spaßiges“ Angebot macht? Muss dann der nächste (real glaubhaft) Höchstbietende abnehmen, oder wird die ganze Auktion unwirksam? Letzteres wäre ja auch nicht fair, denn so könnte man jede Auktion kaputt machen. Der Anbieter selbst übrigens auch, indem er unter FakeAdresse einen Phantasiebetrag eingibt, damit er die Ware nicht zu billig rausgeben muss.
Dieselbe Frage stellt sich ja auch, wenn der Höchstbietende eines durchaus real erscheinenden Preises nicht auffindbar ist: Muss dann der zweite abnehmen, selbst wenn er nicht mehr will?
Für diesen Fall wird man wohl in der Presse nachlesen können, wie es weitergeht. Trotzdem interessiert mich, ob es aus anderen, nicht so pressewirksamen Fällen, Erfahrungen gibt.
Neugierige Grüße
Peggy