Skype ''deaktiviert'' Guthaben - dürfen die das?

Moin,

Person Z hat bei Skype noch einen kleineren Geldbetrag gut. Nun wird Z aufgefordert, „Skype Out“ mal wieder zu benutzen, denn nur so könne die „Deaktivierung“ des Guthabens verhindert werden. Ansonsten erfolge eine solche binnen eines Monats.

Dürfen die „einfach so“ ein vorhandenes Eigentum einsacken?

Gruß
Uwe

Hallo Uwe,

bin noch nicht so Skype-getestet, aber ich habe es so verstanden, dass man es jederzeit aktivieren kann. Lediglich die Auszahlung wird ab einem gewissen Zeitpunkt verweigert.

Zur rechtlichen Seite fehlt es hier den Richtern wohl noch genauso an Erfahrung wie mir. Und derlei Beträge landen selten bei höheren Gerichten.

Gruß!

Horst

Also bei Prepaid Handys ist es so, dass wenn man ein Handy ein Jahr lang nicht auflädt das Restguthaben verfällt. Das mit Skype wird wohl auf einer ähnlichen wenn nicht sogar auf der selben Rechtsgrundlage basieren.

Hi,

bei der Anmeldung zu diesem Dienst hat Z doch bestaetigt dass er die AGB’s gelesen und akzeptiert hat. Somit weiss er doch wie Skype hier verfaehrt:

5.3 Inaktives Skype-Guthaben: Wenn Sie Ihr Skype-Guthaben über einen Zeitraum von 180 Tagen nicht nutzen, wird Ihr Skype-Guthaben als inaktiv gekennzeichnet. Sie können das Skype-Guthaben über den Link http://www.skype.com/go/store.reactivate.credit auf der Kontoübersichtsseite wieder aktivieren. Wieder aktiviertes Skype-Guthaben ist nicht rückerstattungsfähig.

http://www.skype.com/intl/de/legal/terms/voip/#payme…

K

? was sagst Du dann dazu…
http://www.heise.de/mobil/meldung/Verbraucherverband…

Hallo,

http://www.heise.de/mobil/meldung/Verbraucherverband…

Dazu sage zumindest ich, dass da (oder hier) nirgendwo steht, dass bei Skype das Guthaben gelöscht wird.
Gruß
loderunner (ianal)