Hallo liebe Helfer,
ich habe eine kleine freischaffende Tätigkeit die ich beendet habe. Ich muss nun statt (oder zusätzlich zu) der G/V Rechnung eine Bilanz machen. Natürlich hatte ich ab und an Sachen als GWG gebucht. Muss ich die nun alle auflisten? Wie viele Jahre zurück. Die Sachen gehen ins private Vermögen über, sind aber nichts mehr wert oder nicht gut verkäuflich.
Z.B. ein Datenkabel, ein Surfstick, eine Speicherkarte, eine Druckerpatrone…
Ich kann doch nicht einfach schreibem das alles 0 ist, oder?
Ein Vordruck für die Bilanz finde ich nicht bei Elster, stimmt das? Macht man das einfach schriftlich?
Das ist eher eine Sache für den Steuerberater. Anderen Personen ist es gesetzlich nicht erlaubt diesbezügliche Beratungen durchzuführen.
Ich würde diese Sache von einem Steuerberater begleiten lassen. Hole dir Rat und Anweisungen von ihm/ihr. Diese eine Stunde Beratung ist gut angelegt und man kann bei der Steuererklärung ggf. den Steuerberater mit angeben.
hallo siho,
ich hab mich noch nie mit der beendung der selbständigkeit auseinander gesetzt. geh den sicheren weg und schalte einen steuerberater ein. meiner zb macht auch die bilanzen. und die dinge, die du hier aufgelistet hast, haben ja nun nicht so großen wert, als dass da jemand käme und noch was von dir will ( zumindest finanziell).
ich drück dir für deine zukunft die daumen
lg sanny
Hallo,
Sorry weiss da auch nicht was da zu tun ist.Ciao
Hallo,
mal vorab die Frage: Hat das Finanzamt die Abgabe der Bilanz verlangt?
GWGs müssen nicht zurückliegend aufgelistet werden, es interessiert nur das aktuelle Jahr.
Vordrucke für Bilanzen gibt es nicht. die erstellen in aller Regel Steuerberater. Lexware Buchhalter ist auch in der Lage, diese zu erstellen.
Aber wie gesagt: Ist das alles überhaupt nötig?
Viele Grüße
Hartmut D.
Hallo Hartmut,
das war die bisher brauchbarste Antwort, da Du wirklich auf die Frage antwortest. Das mit der GWG für das aktuelle Jahr hilft schon enorm weiter.
Abschlussbilanz ist normal, bei jeder Geschäftsaufgabe wirklich erforderlich. Auch das EÜR Elster Formular verlangt das. Nach Rücksprache mit dem FA ist es allerdings auch einfacher zu lösen, da kein Anlagevermögen vorliegt.
Danke
Informationen vom Steuerberater oder direkt vom Finanzamt einholen.
hallo wende dich an einen Gerichtsvollzieher,
der hielft dir in deinen Fragen weiter, und hat auch unterlagen die du gebrauen kannst.
Viel erfolg
ÖG Johannes
Hallo und guten Tag, das Finanzamt geht nur von Dingen aus, die eventuell noch 1. einen Wert haben aber vor allem 2. noch einen Gewinn abwerfen könnten, also Teile einer Computeranlage, die man wieder mit wenig Aufwand komplettieren könnte zu einem funktionierenden ganzen. Ich persönlich würde das überhaupt nicht erwähnen, wenn es sich denn wirklich nur um ein paar Ersatzteile handelt.