mit dem Hintergrund des aktuellen Prozesses vorm Bundesgerichtshof würde es mich interessieren wo genau nachzulesen ist was verboten ist, was nicht verboten ist bzw. in wie fern es „Ausnahmen“ gibt? Ich frage nur aus Interesse, da mir aufgefallen ist das ich über das Themengebiet bescheiden wenig Ahnung hab …
genau das meinte ich. In welchem Gesetz kann ich nachlesen, dass Begriffe aus der Nazizeit verboten sind. Bin juristisch unbehaftet, sonst würd ich mich selbst auf die Suche machen Den Gesetzestext gibts doch sicherlich online?!
Mfg - JENS
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