Slowakei

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Rechnungsstellungsproblem in der SK.
ich erstelle im Auftrag eines dt. Unternehmens in der Sk Solarfreilandanlagen. In der BRD stellt man eine §13b Rechnung ohne MWst. Im Ausland gibt es das als Reverse Charge Verfahren auch, aber in Sk nicht für Subunternehmer. diese müssen sich registrieren und mittels slowak. Stb ins slow. Steuerrecht eintauche. Also jede Menge Kosten. Nun meine Frage, was passiert, wenn ich nur eine Rechnung an den dt. Auftraggeber mit dem Verweis auf Auslandsbaustelle stelle, die USST aber nicht ausweise. Theor.ist die Rechnungfalsch. Aber ich hinterziehe ja keine Steuer, da ich diese ja zurückholen darf, nur der Aufwand ist immens. Und die Zeit auch.
Wie weiß der Slowak. Fiskus von meiner Tätigkeit? Baustelle ist vorbei, Buchungen sind nur in dt.Firmen vorhanden. Ist doch keine Schwarzarbeit, der Verweis auf nicht steuerbar im dt.Inland ist ja erfolgt nach § 3a 3 1c UStG. Was kann passieren? Schadet es meinem Auftraggeber? Dieser muss ja ausweisen und holt aufgrund der Größe der Rechnung die gezahlte Steuer zurück. Denn strenggenommen müssen meine Subs dasgleiche tun, für Beträge die den Aufwand nicht lohnen.Hauptknackpunkt: strafbar und kann Verfolgung seitens Slow. od.mittels Durchgriff dt. Steuerbehörden erfolgen. vielen DAnk für deine Antwort, Ari

Hallo Ari,

ich würde nicht empfehlen, dies so abzuwickeln. Die SK-Finanzer sind nicht ohne. Aufwand und Zeit ist groß, steht aber letztlich in einem geringen Verhältnis zu den Strafen. Lieber alles anmelden.
Gruß
Uwe