Hallo joku,
danke erstmal!
wie kann ich es erreichen, dass die gesegelten sm für den SKS
angerechnet werden?
kann (darf?) ich den Fahrtennachweis selbst ausfüllen?
Segelt jemand mit Dir? Wird es Zeugen geben?
meine Frau - ansosnsten wird wohl der Eigner mal n Tage auf Mallorca sein, mal sehen
Trag Deine Meilen in ein Meilenbuch ein (z. B. so was:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3892253129/kuhnpc ) und
lass es Dir unterschreiben.
von?
Irgendwann willst Du ja vielleicht auch die nächsten 700sm
angehen. …
jaja, SHS, lass mal gut sein, nach dem SKS ist schluss … denk ich … oder?
Zusätzlich können ein persönliches Logbuch ( z. B.
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3892253862/kuhnpc ) und
Belege von Hafengebühren als Beweis dienen.
guter Tipp, Hafengebühren!
Die Seekarte hilft nicht, da in ihr ja nur mit Bleistft
gezeichnet wird.
Ein Logbuch (immer mit Kuli schreiben!) dagegen gilt als
Dokument.
OK, die links kannte ich noch nicht, wohl aber die angebotenen Bücher
und was, wenn ich den SKS unter Segel und Motor machen will,
müssen dann die 300 sm „zu gleichen Teilen“ Segel und Motor
sein?
nein
auch Segeltörns von Segelschulen finden bei wenig Wind
überwiegend unter Motor statt.
Nur bei der Prüfung musst Du beides sicher vorführen können.
Von unseren 360sm wurden sicher nur unter 100sm gesegelt.
100 sm krieg ich hin …
PS und nochwas - ist dieses Zitat richtig?
Auch hier gilt, wer bereits im Besitz des „Amtlichen
Sportbootführerscheines SEE“ ist, braucht an der
Theorieprüfung nur noch die Segel- und Navigationskenntnisse
nachzuweisen. Die Gesetzeskunde wurde dann bereits bei der
Prüfung zum „Amtlichen Sportbootführerscheines SEE“
nachgewiesen.
Keine Ahnung. - Klingt seltsam.
Ich musste bei der SKS-Theorieprüfung alles wissen.
ist aus ner Internetseite eines Anbieters - ich bin gearde beim Theoriepauken - und da sind schon einige Fragen, die mir aus dem SBF See bekannt vorkommen.
Diese Frage kannst Du rasch klären, wenn Du bei einer oder
zwei Segelschulen anrufst.
jo.
Danke
Ralf