pott
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Hallo,
die flächendeckende Installation von „smart metering“ ist derzeit in Deutschland geplant, bzw. bereits im Gange.
Meines Wissens ist
- der Gundversorger verantwortlich für den Einbau
- diese Intstallation nur für Neubauten oder bei Totalsanierungen verpflichtend
Meine Frage: auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Widerspruch gegen den Einbau eines solchen Lesegerätes erfolgen?
Wie ist das weitere Procedere?
Kann der Einbau nach erfolgtem Widerspruch vom Verbraucher verweigert werden?
Was könnten die Konsequenzen sein, darf dem Verbraucher bei Verweigerung der Strom abgestellt werden?
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte der Netzbetreiber wiederum sein Interesse versuchen durchsetzen?
Ist dies überhaupt zu erwarten?
Hätte ein Wechsel des Stromanbieters Einfluß auf die Verweigerung des Meßgerätes?
Vielen Dank!
Moin auch,
die flächendeckende Installation von „smart metering“ ist
derzeit in Deutschland geplant, bzw. bereits im Gange.
Zumindest auf dem papier, ja.
Meines Wissens ist
- der Gundversorger verantwortlich für den Einbau
Ja
- diese Intstallation nur für Neubauten oder bei
Totalsanierungen verpflichtend
Ja
Meine Frage: auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Widerspruch
gegen den Einbau eines solchen Lesegerätes erfolgen?
Energiewirtschaftsgesetz, §21b, Satz 3b
Wie ist das weitere Procedere?
Du legst Widerspruch ein.
Kann der Einbau nach erfolgtem Widerspruch vom Verbraucher
verweigert werden?
So wie ich das Gesetz verstehe, ja, aber:IANAL
Was könnten die Konsequenzen sein, darf dem Verbraucher bei
Verweigerung der Strom abgestellt werden?
Das kann ich mir nicht vorstellen, aber IANAL
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte der Netzbetreiber wiederum
sein Interesse versuchen durchsetzen?
Nicht, weil du ja Widerspruch eingelegt hast, aber:IANAL
Ist dies überhaupt zu erwarten?
Das kann ich mir icht vorstellen. Aber die Wege des Herrn…
Ralph
pott
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Vielen Dank für die Antwort, DataEditor!
Hat mich ermutigt 
Das Kürzel IANAL mußte ich auch erst mal gurgeln,
es steht für I Am Not A Lawyer = bin kein Anwalt.