Smart mit Servo gekauft, dabei hatte er keine,?

Hallo,

habe vor einer Woche mir einen gebrauchten Smart gekauft. Die Frau sagte zu mir er befindet sich in einem sehr guten Zutand, wir sind kurz Probe gefahren. Schließlcih haben wir das Auto gekauft. Problem nun: die Frau verkaufte mir das Auto mit Servolenkung nun fand ich die Lenkung beim seitlichen einparken recht schwer. Nun war ich gestern in einer Werkstatt und wollte nach der Servolenkung schaun lassen. Kleines Problem nun, der kleine hat gar kein Servolenkung! =( Was soll ich nun machen??? Zusätzlich war sie vor kürzerer Zeit erst in einer Werkstatt da Bremse und ein paar lager vorne neu sind ( laut Werkstatt) nun wurde in der Klima auch ein Kontrastmittel zur Lecksuche der Klima eingefüllt. Eine Leitung ist undicht die man so ja nicht hat bei Kauf anschaun hätte können. Kosten laut Werkstatt ca. 500 Euro !!! Gleichzeitig verliert der kleine wohl am Turbo Öl und der Abgaskrümmer hat ein Riss: Kosten für die Reparatur mind. 1000 Euro… Für mich liegt da einfach mal eine dicke Täuschung vor… kann ich nun was retten oder bleibe ich nun auf den Ganzen Täuschungen sitzen???

Hallo,

hier ist etwas schwierig. Da Du das Fzg. Privat gekauft hast, dazu noch eine Probefahrt gemacht hast zwar die schwergängigkeit der Lenkung moniert hast, hast Du wenn Du keine Zeugen oder was schriftl. hast, das der Smart eine angebliche Servo hat schlechte Karten. Ich sehe nur den Punkt mit der Klima und dem Kontrastmittel als ansatzpunkt, denn wenn die Frau in der Werkstatt war und moniert hat das die Klima nicht arbeitet, muss Sie ja einen Auftrag unterschrieben haben, dann macht die werkstatt mit Kontrastmittel eine Prüfung um die Undichtigkeit zu finden. Der Riss am Krümmer ist wohl ebenso Pech, es sei denn Du hast ne Info welche Werkstatt Sie zuletzt besucht hat und die die Mängel festgestellt und der Frau mitgeteilt hast. Dann wäre diese eine agrlistische Täuschung.

Ich empfehle zunächst die Frau mit den Fakten zu konfrontieren und eine schriftliche Stellungnahme mit einer Frist von 14 Tagen zu stellen. Wenn Du das Auto behalten willst, verlangst Du eine Wertminderung oder die Rücknahme des Auto’s. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich zuvor eine rechtsbeartung (die ist meistens kostenfrei) einholen und dies über den Rechtsanwalt laufen lassen. ist immer besser als Nachdruck.

gruß

Hallo,

also ich hab zufälligerweiße noch die Artikelbeschreibung mit welcher ich das Auto gekauft habe. Dort steht insgesamt sogar 2 mal drin das der eine Servolenkung haben muss. Dies könnte ich also beweißen. Eine große Probefahrt war nicht möglich da der Smart nicht zugelassen war. Ich dachte dann da sie das Auto verhältnismäßig günstig angeboten hatte, und dann nochmals 200 € runter ging vom Preis das ich damit dann evtl dan einfach die Lenkung reparieren lasse und dann sagte die Werkstatt er hat keine…

Kann ich nun mit dem Beweiß noch was retten???

Grüße

Hallo, habt ihr das Auto Privat oder über Händler gekauft. Ist das KFZ Privat gekauft worden sollte man einen Anwalt Kontaktieren die Rechtsberatung ist Gratis, oder versuchen eine gütliche einigung mit der VK zu finden anhand einer Neutralen Werkstatt wo erklärt wird was alles vor dem Verkauf defekt war oder defekt gegangen ist wie auch immer. Ist das KFZ über einen Vermittler bzw Händler erworben worden hat man in der Regel ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen oder es muss der Kaufbetrag gemindert werden in beiden fällen auf jedenfall einen RA kontktieren, es ist heute leider so bei uns Menschen möglichst viel Profit zumachen um andere zu schädigen … ich hoffe sie haben viel erfolg stehe Ihnen gern weiterhin zur verfügung.
MFG Ironwalker

Hallo, dane1109!

Es kommt in deinem Fall wohl auf den Kaufvertrag an. Steht da „gekauft wie besichtigt“ oder wird mängelfreiheit garantiert? Außerdem muss in dem Papieren doch was von der Servolenkung stehen. Jedenfalls fehlt eine zugesciherte Eigenschaft und cih würde ev. mal bei einer preisgünstigen Anwalt-Hotline anrufen und mich schlau machen.
Alles Gute- Schaddie

Hallo,
Ich würde mir einfach eine Beratung von einem Rechtsanwalt einholen.Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist die Beratung kostenlos.
Viele Grüsse FB