Smart parkt quer

Hallo,

seit der TV-Werbung damals sieht man im Stadtbild immer wieder Smarts, die quer parken. Ist das denn überhaupt legal? M.E. ist es doch keineswegs egal, wie herum ein Auto geparkt wird. Man darf ja z.B. auch nicht „gegen Fahrtrichtung“ parken (Warum eigentlich nicht ?)

Gruß
rakete

Hi,
bin zwar kein Spezialist, aber ebenfalls SMART-Fahrer und Querparker. :smile:
Habe zwar dafür noch nie ein Ticket bekommen, mir hat aber mal ein Polizist erzählt dass das eigentlich nicht erlaubt ist, vielerorts aber nicht so eng gesehen wird wenn der Wagen mit dem „Gesicht“ zur Strasse steht. Da kann man dann alles prima einsehen, steht er andersrum gibt es ein Ticket.
Das Problem mit der Sicht ist m.W. auch der Grund warum man nicht gegen die Fahrtrichtig parken darf.
Viele Grüße
Cora

Hi Rakete,

laut diesem Artikel:
http://www.stiftung-warentest.de/online/auto_verkehr…
ist es nicht erlaubt.

Gruß,
Sabine

Hallo Cora

Das Problem mit der Sicht ist m.W. auch der Grund warum man
nicht gegen die Fahrtrichtig parken darf.

Nicht gegen die Fahrtrichtung parken = Keine Blendung des Verkehrs.

Gruß,
B.

Das Problem mit der Sicht ist m.W. auch der Grund warum man
nicht gegen die Fahrtrichtig parken darf.

Nicht gegen die Fahrtrichtung parken = Keine Blendung des
Verkehrs.

Weder noch - der Grund ist, dass man beim Falschrumparken den Gegenverkehr kreuzen muss, um rauszufahren (beim Reinfahren natürlich auch schon), und das ist auf größeren Straßen gefährlich.

Gruß,

Malte (der das in engen Straßen, wo a) ohnehin langsam gefahren werden muss, b) zudem wenig verkehr ist und c) sich die Fahrpsuren in beide Richtung sowieso mangels Platz weitgehend überlappen, nicht wirklich nachvollziehen kann)

In Italien …
… ist so etwas schlicht liebenswert. Und nett - dann parkt das Auto für den Kurzeinkauf wenigstens nicht in zweiter oder gar dritter Spur!

Gruß, Dietmar

Hallo,

sofern nicht durch ein „Zusatzschild“ unterhalb des Verkehrszeichen
„Parken“ definitiv eine Vorgabe für das Parken wie zum B.
„Halb auf Fahrbahn/Halb auf Gehsteig“ usw. getroffen wird,
darf man den SMART auch „quer“ (also mit dem Heck zur Fahrbahn hin)
einparken.
In vielen Städten in D gibt es mittlerweile sogar „Spezielle SMART-Parkzonen“,wo dieses sogar ausdrücklich vorgeschrieben wird.

In vielen Städten in D gibt es mittlerweile sogar „Spezielle
SMART-Parkzonen“,wo dieses sogar ausdrücklich vorgeschrieben
wird.

Nachdem der neue SMART zwischenzeitlich gewachsen ist, war vielleicht auch das ein Schnellschuss dieser Städte… aber das nur mal so am Rande.

Gruss Ivo

Vielleicht steht ja ‚Fortwo‘ auf den Schildern …
… und nicht „Forfour“. Auf jeden Fall wird der Smart bald Geschichte sein … Und dann müssen die die ganzen Schilder wieder abschrauben …

Gruß, Artefakt

In vielen Städten in D gibt es mittlerweile sogar „Spezielle
SMART-Parkzonen“,wo dieses sogar ausdrücklich vorgeschrieben
wird.

Ich würde mir eine Phaeton-Parkzone wünschen, mit der Vorschrift, zwei Parkplätze zu benutzen. Da war Daimler wieder schneller :wink:

Es geht auch richtig dreist
Hallo zusammen,

nur mal so am Rande: Letzte Woche suchte ich auf die Schnelle einen Parkplatz in der Innenstadt, da ich kurz vor Annahmeschluss noch ein Stellenangebot aufgeben musste. Nach einigem Suchen fand ich einen, setzte an zum Rückwärtseinparken, und dann passierte folgendes:

Ein etwas merkwürdig aussehender Typ bretterte schnurstracks mit seinem Lastenfahrrad über den Bürgersteig in diese Parklücke, stellte es oberdreist mittig dort ab, schloss es ab und schlenderte laut pfeifend in ein Geschäft.

Mir fehlte die Zeit ihn zu fragen was er sich dabei denkt, da ich mir schnell einen neuen Parkplatz suchen musste.

Ich frage mich, was hätte das Ordnungsamt wohl gemacht, wenn sie das Rad dort abgeparkt gesehen hätten? Er nahm schliesslich einen kompletten Parkplatz in Anspruch. Natürlich ohne Parkschein. Eine halbe Stunde später stand das Rad immer noch da.

Viele Grüße,

Annette

Hallo!

Ich frage mich, was hätte das Ordnungsamt wohl gemacht,

nichts. Weil kein Scheibenwischer dran ist, um das Knöllchen zu befestigen :wink:
So jedenfalls die Aussage einer Politesse zu meinem Hinweis auf ein parkzeitüberschreitendes Motorrad in einer 2h-Parkzone, welches den kostbaren Parkplatz den ganzen Tag blockierte.

Viele Grüße

Danke-edie Meinungen gehen aber auseinander
Hallo,

habe zwar viel erfahren, ob es richtig legal ist, bleibt aber unklar. Wohl eher nicht, wegen dem zitierten adac-Artikel.
Die Antworten waren trotzdem interessant.
Gruß
gewo

Hi,

das Querparken ist definitiv nicht erlaubt. In dem weiter unten genannten Link wurde dies ja auch begründet.
Die Kenntlichmachung erfolgt durch die Parkleuchten bzw. die Rückstrahler. Und die sind nicht rechts und links am Fahrzeug, sondern vorne und hinten. Auch kann man sich nicht damit herausreden tagsüber so zu parken. Die StVO kennt da keinen Unterschied.

Gruss Jakob