Ich will mir ein Samsung Galaxy S3 Mini zulegen. Da mir die Neupreise doch noch zu happig sind, kam ich unter anderem auf die Idee, auf Ebay Kleinanzeigen nach Angeboten zu schauen. Dort hab ich bemerkt, dass viele ihr durch Vertragsverlängerung bekommenes Handy da verkaufen. Nun zur eigentlichen Frage: Wie läuft das mit der Garantie ab, wenn ich jemandem da seines abkaufe? Weil ja nur durch eine Rechnung des Gerätes ein Kaufbeweis vorliegt, die ja nur bei Zuzahlung der Vertragsverlängerung des Verkäufers vorhanden sein dürfte.
Ich hoffe, jemand konnte meine Formulierung verstehen… MfG Robby
so ist das nicht.
Als ich meinen Vertrag verlängert habe, habe ich auch ein S3 dazu bekommen. Damit ich das bekomme, habe ich mich verpflichtet, erneut 24 Monate bei diesem Anbieter zu bleiben. Für das Handy habe ich eine Rechnung über 0€ ausgestellt bekommen, diese muss dir beim Kauf ausgehändigt werden, ansonsten hast du keine Garantie für das Teil.
Sollte sich der Verkäufer entschließen, den Vertrag vorzeitig zu beenden (sofern sich der Anbieter darauf einläßt; tun sie in der Regel nicht) kann es sein, dass das Gerät zurückgefordert wird, bzw eine Entschädigung (also der Restwert des Handys) gezahlt werden muss.
Wenn du es von ihm gekauft hast und das nachweisen kannst, geht das Gerät in dem Moment, wo du den vereinbarten Kaufpreis bezahlst in dein Eigentum über und bist dem Anbieter gegenüber aus dem Schneider.
Hmm Alles klar, danke für die Schlüssige Antwort. Gibts zu dem Kaufvertrag ein Standart oder kann ich den selbst einfach verfassen und es benötigt nur 2 Unterschriften, damit der rechtskräftig wird?
Informiere dich vor dem Kauf bitte auf Sim-/Netlock Sperre.
Es wird im Regelfall immer eine Rechnung für das Handy ausgestellt.
Der Verkäufer soll dir einfach die Rechnung des Handys mitschicken. Diese reicht für einen Garantieanspruch. Zumal Garantiefälle immer über den Hersteller abgewickelt werden, ist in diesem Fall der Käufer irrelevant. Entscheidend ist bei Bedarf der Kaufnachweis.