Sms als beweis der körperverletzung ?

hallo

mal angenommen 2 leute können nicht miteinander, aber sehen sich schon seit monaten nicht mehr. es geht um geld und um rückzahlung.

die person die geld bekommt hat der anderen person eine sms geschickt in der es sie auffordert die letzten beiden raten zu bezahlen. die andere person sagt sie wird es bezahlen aber man soll aufpassen und sieht sich immer 2 mal im leben ( drohnung ? ).

wieder ca. 1 monat später lauert die person ( die zu zahlen hatte ) der anderen person nachts von der haustür auf ( es wird schicht gearbeitet )und schlägt diese nieder ( körperverletzung ).

es gibt keine zeugen.

kann aber nun die sms als beweismittel vorgbracht werden und gegen die person bei ermittlungen benutzt werden ?

mfg

die person die geld bekommt hat der anderen person eine sms
geschickt in der es sie auffordert die letzten beiden raten zu
bezahlen. die andere person sagt sie wird es bezahlen aber man
soll aufpassen und sieht sich immer 2 mal im leben ( drohnung
? ).

wieder ca. 1 monat später lauert die person ( die zu zahlen
hatte ) der anderen person nachts von der haustür auf ( es
wird schicht gearbeitet )und schlägt diese nieder (
körperverletzung ).

kann aber nun die sms als beweismittel vorgbracht werden und
gegen die person bei ermittlungen benutzt werden ?

Stellt sich mir die Frage, was damit bewiesen werden soll. Die Körperverletzung kann man nicht mit einer sms beweisen, wie sollte das gehen?
Die Drohung vielleicht schon, aber das wird nicht ausreichen.

Gruß, Noi

Guten Tag,

wie mein Vorredner schon richtig sagt: Ein Beweis für eine KV kann durch eine SMS natürlich nicht erbracht werden. Das ginge vielleicht über eine MMS (mit Video/Bildern), die die konkrete Verletzungshandlung zeigt. Der Richter würde dann das Video, so es nicht unrechtmäßig erstellt wurde und einem Verwertungsverbot unterfiele, in Augenschein nehmen und seiner Würdigung zufließen lassen.

Im Übrigen (zur Nötigung) wird auf die Ausführungen des Vorredners Bezug genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Stellt sich mir die Frage, was damit bewiesen werden soll. Die
Körperverletzung kann man nicht mit einer sms beweisen, wie
sollte das gehen?
Die Drohung vielleicht schon, aber das wird nicht ausreichen.

die person trug gebrellte rippen, eine gebrochene nase und etliche tritte gegen den körper mit sich.

nach der anzeige bei der polizei ( bei den man auf die bestimmte person hinwies ) liefen die ermittlungen ins leere.

laut polizei hatte niemand der nachbarn etwas gesehen/gehört und der täter hatte ein alibi durch seine freundin ( sie lügt weil er zur tatzeit ja nicht dort war ).

nun wollte die geschlagene person die sms vorbringen ( wurde ja von seinem handy gesendet ) in der dieser text steht die dem opfer eindeutig droht ( und später ja umgesetzt wurde )

mfg

Entgegen dem, was hier geantwortet wurde, können - selbstverständlich! - auch SMS dem Beweis dienen. Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Alle Umstände, die auf eine Täterschaft deuten, sind im Prinip verwertbar.

In diesem Fall hätten wir es allerdings mit einem äußerst schwachen Indizienbeweis zu tun. Das Problem liegt indes nicht in der Art des Beweises als vielmehr darin, dass hier für die Zukunft eine Tat angedeutet wurde, die dann auch ein anderer begangen haben könnte. Das Problem wäre dasselbe, wenn die Äußerung per Brief erfolgt wäre oder mündlich unter Zeugen. Die SMS-Problematik ist eine Scheinproblematik.

Nebenbei bemerkt stimmt es auch nicht, was dolo agit andeutet, dass nämlich ein „unrechtmäßig erstelltes“ Video von vornherein einem Verwertungsverbot unterliegt. Aber na ja, die Sprache lenkt ja nach wie vor von den Inhalten ab: „seiner Würdigung zufließen lassen“. Und dann die „Bezugnahme“ auf die „Ausführungen des Vorredners“! So ein gekünsteltes Geschreibe ist schwer zu ertragen. Dolo agit verwechselt leider umständliche und gehobene Sprache miteinander.

Selbstverständlich kann auch ein Indizienprozess geführt werden. Das vorgebrachte Beweismittel ist, wie Sie selber sagen, hierzu aber (viel) zu schwach. Der Erfolg (Verurteilung) somit mehr als fraglich. Insbesondere auch deshalb, weil die Anforderungen an den Schuldnachweise, wie Sie wissen dürften, im Strafrecht erhöht sind.

Jeder Restzweifel führt zwingend zum Freispruch. Insofern gehen die Äußerungen von noigierich und mir im Ergebnis keineswegs fehl, wie dies hier angedeutet wird.

Dass ein unrechtmäßig erstelltes Video „von vornherein“ einem Verwertungsverbot unterliegt, steht nirgends und wurde von Ihnen lediglich so interpretiert.

Wenn es Ihnen des Weiteren besser gefällt, wenn in diesem Forum der Slang bei der Ausdrucksweise Einzug erhält, bitte ich freundlichst um Mitteilung. Ich werde meinen Sprachgebrauch dann „mäßigen“.

Dolo agit verwechselt leider
umständliche und gehobene Sprache miteinander.

Benvolio scheint ein Problem damit zu haben, auch außerhalb seiner Arbeitszeit mit seiner Arbeitssprache konfrontiert zu werden.
Ich bitte dies zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Auch wieder falsch

Selbstverständlich kann auch ein Indizienprozess geführt
werden.

Wohlgemerkt war dies hier die Behauptung:

„Ein Beweis für eine KV kann durch eine SMS natürlich nicht erbracht werden. Das ginge vielleicht über eine MMS (mit Video/Bildern), die die konkrete Verletzungshandlung zeigt.“

Es ging mir nicht um den Indizienprozess oder irgendwie um den Beweiswert, sondern um die schlicht und ergreifend falsche Behauptung, eine SMS könne nichts (bzw. keine KV) beweisen. Genau diese Behauptung steht da doch!

Das vorgebrachte Beweismittel ist, wie Sie selber
sagen, hierzu aber (viel) zu schwach.

Ja, für sich genommen. Indizienprozesse leben aber von einer Gesamtschau.

Doch wie gesagt, darum geht es mir nicht. Ich habe lediglich die Notwendigkeit gesehen, eine (weitere) völlig falsche Aussage von dolo agit zu korrigieren. Das Problem ist die sehr hohe Fehlerquote schon bei den grundsätzlichsten Fragen, verbunden mit der Fachkunde, die in der ViKa suggeriert wird.

Der Erfolg
(Verurteilung) somit mehr als fraglich. Insbesondere auch
deshalb, weil die Anforderungen an den Schuldnachweise, wie
Sie wissen dürften, im Strafrecht erhöht sind.

Nein, davon weiß ich nichts. Es stimmt auch nicht, sondern ist einfach nur das nächste Glied in einer nicht enden wollenden Kette von falschen Behauptungen. Die Überzeugung des Gerichts macht sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess den vollen Beweis aus. Kann diese Überzeugung nicht erreicht werden, ist der Beweis nicht erbracht, was im Strafrecht zum Freispruch und im Zivilrecht zu einer Beweislastentscheidung führt.

Jeder Restzweifel führt zwingend zum Freispruch.

Das ist genauso richtig oder falsch wie die Behauptung, jeder „Restzweifel“ führe zu einer Beweislastentscheidung.

Den restlichen Beitrag lese ich jetzt nicht mehr. Das nimmt Ausmaße an, die ich nicht nachvollziehen kann.

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