Auch wieder falsch
Selbstverständlich kann auch ein Indizienprozess geführt
werden.
Wohlgemerkt war dies hier die Behauptung:
„Ein Beweis für eine KV kann durch eine SMS natürlich nicht erbracht werden. Das ginge vielleicht über eine MMS (mit Video/Bildern), die die konkrete Verletzungshandlung zeigt.“
Es ging mir nicht um den Indizienprozess oder irgendwie um den Beweiswert, sondern um die schlicht und ergreifend falsche Behauptung, eine SMS könne nichts (bzw. keine KV) beweisen. Genau diese Behauptung steht da doch!
Das vorgebrachte Beweismittel ist, wie Sie selber
sagen, hierzu aber (viel) zu schwach.
Ja, für sich genommen. Indizienprozesse leben aber von einer Gesamtschau.
Doch wie gesagt, darum geht es mir nicht. Ich habe lediglich die Notwendigkeit gesehen, eine (weitere) völlig falsche Aussage von dolo agit zu korrigieren. Das Problem ist die sehr hohe Fehlerquote schon bei den grundsätzlichsten Fragen, verbunden mit der Fachkunde, die in der ViKa suggeriert wird.
Der Erfolg
(Verurteilung) somit mehr als fraglich. Insbesondere auch
deshalb, weil die Anforderungen an den Schuldnachweise, wie
Sie wissen dürften, im Strafrecht erhöht sind.
Nein, davon weiß ich nichts. Es stimmt auch nicht, sondern ist einfach nur das nächste Glied in einer nicht enden wollenden Kette von falschen Behauptungen. Die Überzeugung des Gerichts macht sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess den vollen Beweis aus. Kann diese Überzeugung nicht erreicht werden, ist der Beweis nicht erbracht, was im Strafrecht zum Freispruch und im Zivilrecht zu einer Beweislastentscheidung führt.
Jeder Restzweifel führt zwingend zum Freispruch.
Das ist genauso richtig oder falsch wie die Behauptung, jeder „Restzweifel“ führe zu einer Beweislastentscheidung.
Den restlichen Beitrag lese ich jetzt nicht mehr. Das nimmt Ausmaße an, die ich nicht nachvollziehen kann.