Sms rechtskräftig

ist denn eine zahlungsvereinbarung per sms rechtskräftig und einklagbar?

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

einklagbar ist das schone, aber mit einem hohen Risiko. Wenn der Verfasser der SMS die Urheberschaft bestreitet, dann wird man den Prozess verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

ist denn eine zahlungsvereinbarung per sms rechtskräftig und
einklagbar?

Eine Zahlungsvereinbarung kann grundsätzlich formlos, also auch per SMS geschlossen werden. Problematisch ist nur, in einem Gerichtsverfahren diese SMS nachzuweisen (ausdrucken ?!, Zeugen dafür benennen o.ä.) und ggf. zu belegen, dass diese SMS nicht gefälscht oder manipuliert worden ist.

Ja,

im normalen Rechtsverkehr schon, also wenn keine Formerfordernis - wie zB beim Hauskauf - vorliegt!

Gruß O

ist denn eine zahlungsvereinbarung per sms rechtskräftig und
einklagbar?

Ganz allgemein: Nein.
Da niemand feststellen kann, wer genau die SMS auf dem Handy geschrieben hat, wird sie im Zweifelsfall nicht als gültige Willenserklärung aber kann werden. Etwas anderes ist es, wenn durch zusätzliche Beweise z.B. Zeugen zweifelsfrei bewiesen werden, wer die SMS geschrieben hat.
Dann könnte ein Richter in seiner freien Beweiswürdigung die SMS als Willenserklärung anerkennen.

ist denn eine zahlungsvereinbarung per sms rechtskräftig und
einklagbar?

Typische Juristen-Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja. Grundsätzlich gelten für bindende Vereinbarungen keine besonderen Formvorschriften, sie können also auch mündlich oder per SMS geschlossen werden, von Ausnahmen abgesehen. Problem ist die Beweisbarkeit: Wer sich auf die Erklärung beruft, muß ggf. beweisen, daß sie vom Absender stammt. Wie die Gerichte das bei SMS sehen, ist nicht ganz sicher, aber immerhin kann man per SMS auch kostenpflichtige Verträge, z.B. über Klingeltöne, abschließen.

soweit sie nicht zwischen einem Unternehmer und Verbraucher geschlossen wurde (hier Formvorschriften) ist sie selbstverständlich gültig und auch beweiskräftig insofern sie den Absender/Empfänger erkennen lässt.(Ausnahmen möglich aufgrund von Druck oder Zwang die sms erzeugt wurde, oder Arglisteinrede sowie Treu und Glauben, hängt vom Einzelfall ab.

mfg

msack

ist denn eine zahlungsvereinbarung per sms rechtskräftig und
einklagbar?

Ja, wenn Du rechtsicher beweisen kannst, das derjenige sie auch geschrieben hat.

Grüße

ist denn eine zahlungsvereinbarung per sms rechtskräftig und
einklagbar?

Hallo denaly,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

Viel Glück und Gruss

ist denn eine zahlungsvereinbarung per sms rechtskräftig und
einklagbar?

ist denn eine zahlungsvereinbarung per sms rechtskräftig und
einklagbar?

Habe ehrlich gesagt noch nie darüber nachgedacht. Aber meiner Meinung ja, da beide Willenserklärungen abgegeben wurden und anscheinend auch übereingestimmt haben.

Grüßchen

Hallo,

um was für eine Art von Zahlungsvereinbarung handelt es sich? Was ist die vertragliche Grundlage für diese Zahlung?

Karl

Hallo denaly,

Ein Vertragsabschluss via SMS fällt genauso wie Telefon- und Online-Abschlüsse unter die Bestimmungen des Fernabsatzvertrags.

Demnach hättest du nach Vertragsabschluss eine Frist von 2 Wochen, in der du deinen Vertrag rückgängig machen kannst. Details hierzu findest du in unserem Rechtslexikon unter:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/lexikon/fernabsatzv…

Wir hoffen, wir konnten dir mit unserer Antwort weiterhelfen.

Viele Grüße,

Dein Team von anwalt.de