SMS = Verbindung?

Hallo zusammen,

Wenn ich mit meinem Handy eine SMS verschicke, taucht diese als Verbindung im Einzelverbindungsnachweis auf. Daraus schließe ich, dass eine SMS eine Verbindung ist.
Laut der Tarifbestimmungen meines Handy-Tarifes wird der Mindestumsatz auf „…alle Verbindungen in dt. Fest- und Mobilfunknetze…“ angerechnet. Aber SMS werden nicht angerechnet.
Beim Abschluß des Vertrages bin ich davon ausgegangen, dass SMS mitberechnet werden.
Die Tarifbestimmungen wurden inzwischen geändert. Laut den aktuellen Bestimmungen werden nur noch „Gespräch“ und nicht mehr „Verbindungen“ angerechnet. Ich habe den Vertrag aber abgeschlossen, als noch die alten Tarifbestimmungen galten.
Dass die Bestimmungen geändert wurden, deutet ja darauf hin, dass der Provider sich der Unstimmigkeiten bewusst ist, oder?

Danke für die Antworten

Hallo Alleine,

mit den Verbindungen sind Gesprächsverbindungen gemeint. Das „Handy“ ist immer mit dem Netz verbunden. Und bei jedem Anschalten des Geräts wird auch eine Verbindung aufgebaut. Bei jedem Wechsel des Versorgungsbereichs (zelle) auch. Usw…
Und all da wird auch nicht gewertet.

Eine SMS ist eine Datenverbindung und läuft nicht über den Sprechkanal. Und im ganz klein gedruckten steht das bestimmt auch nochmal genau erklärt.

Gruß,
Haelge

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eine SMS ist eine Datenverbindung und läuft nicht über den
Sprechkanal. Und im ganz klein gedruckten steht das bestimmt
auch nochmal genau erklärt.

Im „Kleingedruckten“ steht nur was von Verbindungen ganz allgemein. Von SMS und Gesprächsverbindungen ist nirgends die Rede.
Und im „Großgedruckten“ steht nur was von „Mindestumsatz“ und nicht von „Mindestgesprächsumsatz“.

Gruß
M. Singer

Hallo,

Beim Abschluß des Vertrages bin ich davon ausgegangen, dass
SMS mitberechnet werden.
Die Tarifbestimmungen wurden inzwischen geändert. Laut den
aktuellen Bestimmungen werden nur noch „Gespräch“ und nicht
mehr „Verbindungen“ angerechnet.

Normalerweise bekommst du immer in irgendeiner Form eine Benachrichtigung darueber. Dann gilt ein s.g. Sonderkuendigungsrecht. Wenn du das nicht nutzt erklaerst du dich stillschweigend als einverstanden.

Ich habe den Vertrag aber
abgeschlossen, als noch die alten Tarifbestimmungen galten.
Dass die Bestimmungen geändert wurden, deutet ja darauf hin,
dass der Provider sich der Unstimmigkeiten bewusst ist, oder?

Wahrscheinlich.

Aber worum geht es denn? Du hast jetzt deine erste Rechnung bekommen und aergerst dich ueber die SMS-Kosten?

Alles in allem ist das Vertragsrecht und hat nur augenscheinlich etwas mit Mobilfunk zu tun. Es waere besser, wenn du dich an einen Anwalt wendest, oder mal versuchst hier im Rechtsbrett Hilfe zu finden. Wir koennen dir noch so oft bestaetigen, dass, dem gesunden Menschenverstand nach, eine Verbindung eine Verbindung ist, dein Geld bringt es nicht wieder.

Ciao! Bjoern

Hallo,

Die Tarifbestimmungen wurden inzwischen geändert. Laut den

genau dies wird seine Gründe haben. Nämlich dass Du nicht der einzige warst/bist, der diesen Misstand festgestellt hat.

Selbstverständlich wird bei einer SMS eine Verbindung aufgebaut. Auch wenn eine „Gesprächsverbindung“ gemeint ist (oder sein sollte) ist die Formulierung mit „Verbindung“ ehr schwammig, bezieht sich dann nämlich auch auf Datenverbindungen, Faxe, Internet, MMS und SMS usw.

Fraglich ist allerdings ob der Mobilfunkbetreiber nicht an anderer Stelle vertraglich die SMSe aussen vor lässt?! Bzw. ggf. auf die nicht beinhaltung der SMSe hinweist.

Es gibt eigentlich aber nur 2 Möglichkeiten.

Aufgrund einer Problemschilderung bei Deinem Anbieter bekommst Du eine „Gutschrift/Teilgutschrift“ ohne Rechtsverbindlichkeitsanerkennung oder
Du musst klagen, ggf. über mehrere Instanzen. Da der Streitwert wohl ehr niedrig ist, musst Du dann aber ersteinmal einen Anwalt finden, der das mit Dir durchzieht …

Dabei riskierst Du natürlich das der Vertrag ausserordentlich gekündigt wird, was garantiert in den AGBs erlaubt ist (seitens des Anbieters).

Hinterhältig an der Sache ist, dass Du zumindest bei dem Netzbetreiber wohl keinen neuen Vertrag mehr bekommst und ähnliche Unannehmlichkeiten wie Rufnummernverlust usw.

Dass die Bestimmungen geändert wurden, deutet ja darauf hin,
dass der Provider sich der Unstimmigkeiten bewusst ist, oder?

Nur begrenzt, könnten ja auch andere Verbindungen wie Internet usw. der Störfaktor gewesen sein!

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de