Mal eine kurze Frage,
angenommen eine aus Funk und Fernsehen bekannte Person, hat jemandem in einem SMS Verlauf mehrmals sehr schwer beleidigt und bedroht, ist es strafbar wenn die andere Person diesen SMS Verlauf veröffentlicht? bzw. kann die prominente Person etwas dagegen unternehmen???
Moin, teddy,
wer sich schwer beleidigt fühlt, geht zur Polizei und zeigt den Beleidiger an. Die Polizei weiß recht genau, was dann zu tun ist.
Von einer Veröffentlichung ist dringend abzuraten. Wenn der Beleidigte nämlich Gefühle und Fakten durcheinanderbringt, ist er schnell derjenige, der eine Unterlassungsklage am Hals hat. Das gilt übrigens auch ganz ohne Funk und Fernsehen.
Gruß Ralf