Hallo ihr lieben Rechtswissenden,
nehmen wir mal an, ein Junge (A) mit 15 Jahren geht auf eine Internetseite, bei der man via Internet SMSs verschicken kann.
Er will da eine losschicken und bevor man diese versenden kann, muss man seine Daten mit Geburtsdatum eingeben. Er gibt sein Geburtsdatum ein, allerdings macht er sich versehentlich älter als er ist, denn beim Geburtsjahr gehts erst mit 1988 los.
Natürlich klickt er auch auf das Häkchen, dass bestätigt, dass er die AGBs gelesen hat.
Dass er mit dem Klick auf das Häkchen einen Jahres-Vertrag mit monatlichen Kosten von 8 Euro abgeschlossen hat, ist ihm nicht bewusst. Dies ist auf der Seite, auf der er die Daten eingab, nicht ersichtlich. Eben nur wenn man die AGBs, die man durch klick auf einer anderen Seite erreicht. Und auch da sehr kleingedruckt.
Der Junge hat beim verschicken der SMS eigentlich nur gedacht, er schickt jetzt da halt eine kostenlose SMS los, denn die Seite auf der er war verspricht „bis zu 100 gratis SMS“. Ich glaube es wäre nicht im Sinne dieses Forums, diese Seite zu nennen!
Zumindest bekommt der Junge ein paar Wochen später eine Rechnung über 96 Euro (12 mal 8 Euro) zugeschickt. Mittlerweile hat er mit den Eltern gesprochen und die weigern sich die Rechnung zu bezahlen. Er schreibt dann der Firma, dass er noch gar keine 18 sei und deshalb diesen Vertrag nicht hätte abschließen dürfen.
Die Firma hat dann folgendes zurückgeschrieben:
"… nach Ihren Angaben handelt es sich nicht um das richtige Geburtsdatum?
Sie sind also noch minderjährig?
Dann wurden bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen dürfen, wie klar aus unseren AGB`s hervorgeht.
Sie haben unsere Teilnahmebedingungen gelesen, was Sie durch anklicken
bestätigt haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Angabe falscher
Daten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Eine Registrierung bei uns ist erst ab dem Geburtsjahr 1988 oder älter
möglich, eben damit sich minderjährige nicht anmelden können, es sei
denn, es werden falsche Angaben gemacht.
Sollten wir innerhalb der nächsten 7 Tage keinen Zahlungseingang von
Ihnen verzeichnen können, übergeben wir diesen Vorgang unserer
Rechtsabteilung.
Dann kommen höhere Kosten auf Sie zu. …"
Hat der Junge eine Möglichkeit, seinen Kopf da aus der Schlinge zu ziehen?
Ist es nicht so, dass die Firma da erpresst? Wenn er nicht zahlt, zeigen sie ihn wegen Betrugs an.
Stimmt es, dass da höhere Kosten auf Ihn zukommen würden, wenn es sich um ein Betrugsdelikt handelt? Oder ist das ein Blöff der Firma?
Wäre es überhaupt ein Betrugsdelikt?
Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Meinung
Stefan