Snackautomaten und Ladenoeffnungszeiten

Hallo,

welche Vorraussetzungen muss man erfuellen um einen Snackautomaten (bzw. Getraenke, Suessigkeiten) aufzustellen?

Ist es einfach moeglich so einen Automaten auf ein Privatgrundstueck zu stellen oder bedarf es gewisser Genehmigungen bzw. ist das ueberhaupt erlaubt?

Bisher habe ich diese Automaten nur an (U-)Bahnhoefen… gesehen aber kann mir rechtlich nicht erklaeren wieso diese nicht ueberall erlaubt sein sollen. Tankstellen fallen ja auch nicht unter die Ladenoeffnungszeit und wenn ein Snackautomat z.B. in der Naehe einer Bushaltestelle steht duerfte dies auch unter Reisebedarf fallen, genau wie bei U-Bahnhoefen oder Tankstellen.

Weiss jemand genaueres?

Gruss und Dank

Desperado

Tach,
schon einen Blick riskiert? http://www.geschaeftsidee.de/unternehmensgruendung/s…

Gruss

B

Hallo,

wir sind in Deutschland…:smile:

Da gibt es für alles Vorschriften und Gesetze…
Von daher ist deine Aussage mit den Tankstellen schon einmal grundfalsch…ebenso auch mit den Bahnhöfen…

Rein rechtlich gesehen,darf auf Bahnhöfen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur an Reisende (Nachweis durch ihre Fahrkarte) etwas verkauft werden…gleiches gilt an Tankstellen…

es wird höchste Zeit,das mit diesen alten Zöpfen endlich einmal aufgeräumt wird…
Denn in der Realität hat der Türkische Supermarkt deines Vetrauens schon lange 24 Stunden geöffnet…usw.

Es wird höchste Zeit,das sich unsere Politiker einmal in das wahre Leben begeben…denn es ist doch wohl meine Sache als Unternehmer,
ob ich morgens von 6 bis 14 Uhr und dann meine Frau von 14 bis 22 Uhr im Laden stehe…
Das Scheinheilige Argument des Mitarbeiterschutzes wird von unseren Politikern doch sowieso ad absurdum geführt…
Siehe dazu nur die Vorschriften für Berufskraftfahrer (Lkw-Fahrer zum B.)
Die dürfen (ganz Gesetzesmäßig ) nämlich 15 Stunden am Tage malochen…ebenso sieht es auch in anderen Branchen aus wie zum B.
Krankenhäuser/Feuerwehr/Polizei usw.

Hallo,

Rein rechtlich gesehen,darf auf Bahnhöfen außerhalb der
gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur an Reisende
(Nachweis durch ihre Fahrkarte) etwas verkauft
werden…gleiches gilt an Tankstellen…

Sind wir nicht alle zeitlebens in statu viatoris, theologisch gesehen? :wink:

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Hallo Frank,

Danke fuer den Hinweis - weisst Du evtl. genaueres darueber?

Z.B. wie ein Reisender laut Gesetz definiert ist? In U-Bahnhoefen verkehrende Reisende muessen nicht zwangsweise lange unterwegs sein, also koennte man davon ausgehen dass jeder der ausserhalb seines Hauses ist (wo er sein muss um an einem Snackautomaten vorbei zu kommen) Reisender ist? Oder ist ein Reisender laut Gesetz wirklich nur jemand mit Fahrkarte bzw. Auto?

Gruss

Desperado

Wo steht das?
Hallo,

Rein rechtlich gesehen,darf auf Bahnhöfen außerhalb der
gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur an Reisende
(Nachweis durch ihre Fahrkarte) etwas verkauft
werden…gleiches gilt an Tankstellen…

in welchem der Ladenschlussgesetze der Bundesländer steht das denn?

Mir ist keins bekannt…

Nenn mal die Quellen.

Gruß

S.J.

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OT: Lenkzeit und Schichtzeit
Hallo

nur ganz kurz:

Siehe dazu nur die Vorschriften für Berufskraftfahrer
(Lkw-Fahrer zum B.)
Die dürfen (ganz Gesetzesmäßig ) nämlich 15 Stunden am
Tage malochen…

Bitte nicht Schichtzeit (= Arbeitszeit + Pausen) mit Lenkzeit (= reine Arbeitszeit) verwechseln!

Gruß
Wawi

wer lesen kann…ist klar im Vorteil…:smile:

§ 8 Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen
(1) Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Verkaufsstellen auf :stuck_out_tongue:ersonenbahnhöfen von Eisenbahnen und Magnetschwebebahnen, soweit sie :den Bedürfnissen des Reiseverkehrs zu dienen bestimmt sind, an allen :Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein, am 24. Dezember jedoch :nur bis 17 Uhr. Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten ist der :Verkauf von Reisebedarf zulässig.

Hier steht es Schwarz auf Weiss…:smile:

(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird :ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft :und Technologie und für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung mit :Zustimmung des Bundesrates Ladenschlusszeiten für die Verkaufsstellen :auf Personenbahnhöfen vorzuschreiben, die sicherstellen, dass die :smiley:auer der Offenhaltung nicht über das von den Bedürfnissen des :Reiseverkehrs geforderte Maß hinausgeht; es kann ferner die Abgabe von :Waren in den genannten Verkaufsstellen während der allgemeinen :Ladenschlusszeiten (§ 3) auf bestimmte Waren beschränken.
(2a) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung :zu bestimmen, dass in Städten mit über 200.000 Einwohnern zur :Versorgung der Berufspendler und der anderen Reisenden mit Waren des :täglichen Ge- und Verbrauchs sowie mit Geschenkartikeln
1.Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen des Schienenfernverkehrs und
2.Verkaufsstellen innerhalb einer baulichen Anlage, die einen :stuck_out_tongue:ersonenbahnhof des Schienenfernverkehrs mit einem Verkehrsknotenpunkt :des Nah- und Stadtverkehrs verbindet,
an Werktagen von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen; sie haben dabei :die Größe der Verkaufsfläche auf das für diesen Zweck erforderliche :Maß zu begrenzen.
(3) Für Apotheken bleibt es bei den Vorschriften des § 4.

Hallo,

nach Gesetzen der Bundesländer genau definiert ist der
Reisebedarf

Reisebedarf sind nach den Gesetzen der meisten Bundesländer Zeitungen, :Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, :Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, :Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und :Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren :Mengen sowie ausländische Geldsorten

Alkohol ist zum B. in Baden-Würtenberg als Reisebedarf außerhalb der normalen Ladenschlußzeiten verboten.

Gut gebrüllt Löwe. Trotzdem falsch.
Hallo,

wer lesen kann…ist klar im Vorteil…:smile:

Gut gebrüllt Löwe

§ 8 Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen

[…]

Hier steht es Schwarz auf Weiss…:smile:

zeigst Du mir dann bitte noch die genaue Stelle, wo steht dass nur an Reisende verkauft werden darf und diese das durch Vorlage ihrer Fahrkarte zu belegen haben?

Das steht da nämlich definitiv nicht drin. Insofern ist Deine Aussage Unsinn. Da nützt es auch nichts massenhaft Paragraphen zu zitieren, die genau das eben nicht aussagen.

Statt zu sagen „ja, da habe ich mich wohl geirrt“, beharrst Du auf einer völlig falschen Meinung und versuchst diese mit unsinnigen Quellen zu belegen.

Und zum Abschluss zu Deiner Info: Es gibt nicht das Ladenschlussgesezt. Da hat jedes Bundesland ein eigenes.

Gruß

S.J.

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Hallo,

nach Gesetzen der Bundesländer genau definiert ist der
Reisebedarf

Ah. Ich sehe, jetzt ruderst Du selbst zurück, weil du verstanden hast, dass nicht der Käuferkreis, sondern die Art der Waren vom Gesetz erfasst wird. Aber erst Mal was anderes behaupten und darauf beharren…

Gruß

S.J.