Snakautomaten Hygiene

Hallo,

X ist Azubi bei einem Lebensmittelhändler - welcher in einigen Bauteilen des Bürokomplexes Snakautomaten aufgestellt hat.

X hat sich in der Mittagspause eine Lasagne geholt, welches er spätestens nach Verzehr stark bereute.
Schwindelgefühl, Übelkeit und Durchfall waren das Ergebnis diesen Mittags.

Kann X deswegen die Firma verklagen ? Was sollte X nun tun ? Sich mit der zuständigen Person für die Automaten in Verbindung setzen ?

MfG

Hallo,

Kann X deswegen die Firma verklagen ? Was sollte X nun tun ?
Sich mit der zuständigen Person für die Automaten in
Verbindung setzen ?

er kann klagen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewinnen.

Denn X müsste als erstes die Kausalität beweisen, dass die aufgegessene und als Beweismittel nicht mehr verfügbare Lasagne Ursache war und nicht genauso gut seine nach dem Toilettengang nicht abgewischte Hand (gibt es Zeugen für’s Händewaschen nach dem großen Geschäft), die Salmonelle vom Frühstücksei oder sein Kollege, der selbst resistent ihn mit einem Magen-Darm-Virus via Tröpfcheninfektion angesteckt hat.

Als zweites müsste er beweisen, dass daran, dass in der Lasagne Krankheitserreger waren, sein Beklagter schuld ist. Wenn aber das Verfalldatum nicht überschritten und die Kühlkette im Betrieb nicht unterbrochen war, warum soll dann der Betrieb dafür haftbar sein?

Er könnte natürlich noch einen Snack kaufen und den analysieren lassen, was aber erstens ein Heidengeld kostet, das ihm keiner erstattet, und zweitens auch nicht beweist, dass der erste schlecht war.

Das ganze wäre obendrein gegen den Arbeitgeber ein Prozess, bei dem X seine Anwaltskosten zumindest in 1. Instanz selbst zahlen muss und die tausenden von Euros Sachverständigenkosten, Kosten für Zeugen sowie die Gerichtsgebühren obendrein auch noch, wenn er verliert.

Macht das Sinn?

VG
EK

Hallo auch!:X hat sich in der Mittagspause eine Lasagne geholt, welches er

spätestens nach Verzehr stark bereute.
Schwindelgefühl, Übelkeit und Durchfall waren das Ergebnis
diesen Mittags.

Mir kommt als erstes eine Lebensmittelunverträglichkeit in den Sinn (Laktose, Glutamat, …)

Kann X deswegen die Firma verklagen?

Auf was? Klopapier?

Was sollte X nun tun ?

Zum Arzt gehen, wenns nicht besser wird.

Sich mit der zuständigen Person für die Automaten in
Verbindung setzen ?

Ja, das kann man schon tun. Und wenn mehrere Fälle in der Firma aufgetaucht sein sollten, kann man weitere Überlegungen anstellen.

LG

Hallo,
man kann in so einem Fall die zuständige Lebensmittelüberwachung informieren, die gehen der Sache nach. Ggf. kann man da auch eine Anzeige erstellen.
Gruß Günter

X hat sich in der Mittagspause eine Lasagne geholt, welches er
spätestens nach Verzehr stark bereute.

Spätestens nach Verzehr? Hat die schon schlecht geschmeckt im Sinne von verdorben? Warum dann zu Ende gegessen?

Schwindelgefühl, Übelkeit und Durchfall waren das Ergebnis
diesen Mittags.

Ist das der erste Fall oder gab es schon mehrere Mitarbeiter, die solche Probleme hatten?

Kann X deswegen die Firma verklagen ? Was sollte X nun tun ?

Und was soll dabei rauskommen? Schmerzensgeld für einen Tag Durchfall ohne jegliche Folgeschäden dürfte eher im Taschengeldbereich liegen.
Der AG wird es gar nicht lustig finden, langfristig hat X in der Firma keine Chance mehr, ist das gewollt?

Eine Chance, zu beweisen, dass es an der Lasagne lag, gibt es fast nicht.

Sich mit der zuständigen Person für die Automaten in
Verbindung setzen ?

Das wäre sinnvoll. Evtl. ist etwas in der Lasagne, was Du nicht verträgst. Das muss nicht immer an der Hygiene liegen, heute werden überall Geschmacksverstärker etc. eingesetzt, gegne die man auch mal allergisch reagieren kann.

Grüße

Holygrail

Hallo euch,

danke für eure Antworten! Habt mir sehr weitergeholfen.

MfG

Hallo,

Das ganze wäre obendrein gegen den Arbeitgeber ein Prozess,
bei dem X seine Anwaltskosten zumindest in 1. Instanz selbst
zahlen muss

das glaube ich nicht! Es handelt sich dabei um Körperverletzung und das hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun.

Gruß, Niels

Hallo Niels,

und ich glaube an: http://dejure.org/gesetze/ArbGG/2.html

Danach sind vor dem Arbeitsgericht auch die Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen (z.B. Körperverletzung) auszutragen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen;

Ein vom Betrieb bereitgestellter Snackautomat für die Pausen der AN steht sowas von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, das kannst du dir gar nicht vorstellen.

VG
EK