Hallo,
angenommen, ein 11jähriger Schüler zeigte einem anderen Mitschüler (auch 11) ein aus dem Netz heruntergeladenes Snuff-Video auf seinem Handy, in dem ein Mensch bei Bewußtsein und schreiend enthauptet wird.
Ich vermute mal, das wäre ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz? Zugänglichmachung von jugendgefährdenden Schriften?
Evtl. Seelische Grausamkeit?
Ist der Versender der Email (16 Jahre) haftbar zu machen?
Sind die Eltern des 11jährigen Videobesitzers haftend? Ist das unterlassene Aufsichtspflicht?
Mir ist klar, dass der achsocoole Videobesitzer mit 11 nicht strafmündig ist. Wie ist das mit dem Vertragsbesitzer des Handys?
Was würdet ihr machen?
Echt schockiert
Harald
Guten Morgen,
Ich vermute mal, das wäre ein Verstoß gegen das
Jugendschutzgesetz?
Das bereitstellen des Films? Möglich. Aber das greift nicht wenn der Betreiber im Ausland sitzt.
Zugänglichmachung von jugendgefährdenden
Schriften?
…hm? Es ist durchaus möglich, dass der Anbieter gegen irgendwelche Gesetze verstößt. Aber gegen welche? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreiber im Inland sitzt.
Evtl. Seelische Grausamkeit?
Ist kein Straftatbestand. Nebenbei sind „snuff“-Videos i.d.R. fakes.
Ist der Versender der Email (16 Jahre) haftbar zu machen?
Worin liegt denn nun der Schaden, dass eine Haftung in Frage käme?
Wie ist dieser Schaden nachweisbar (in Euro?)
Oder fragst du ob er strafrechtlich verfolgt wird? Das wage ich in sofern zu bezweiflen, dass die Sache wohl eher im Sande verlaufen würde.
Sind die Eltern des 11jährigen Videobesitzers haftend? Ist das
unterlassene Aufsichtspflicht?
Diese beinhaltet wohl kaum die Handyinhalte Ihrer Kinder zu kontrollieren.
Ein Vertoß gegen die Aufsichtspflicht dürfte nicht nachzuweisen sein.
Mir ist klar, dass der achsocoole Videobesitzer mit 11 nicht
strafmündig ist. Wie ist das mit dem Vertragsbesitzer des
Handys?
Mein Rat - vergiss es.
Was würdet ihr machen?
Mich ärgern und sonst gar nichts, da es alles nicht erfolgversprechend ist. Eventuell würde ich dem 11-jährigen der das angesehen hat mal ins Gewissen reden. Der gehört nämlich auch zu der Geschichte.
Gruß Ivo
Das ist ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und zwar einmal vom Anbieter des Videos, der, wie oben schon erwähnt entweder im Ausland hockt oder eh nicht mehr auffindbar ist, weil solche Videos sich halt im digitalen Zeitalter verselbständigen.
Ich gehe mal davon aus es ist das Video der Enthauptung der Geisel im Irak oder wo das war *schauder*.
Der 16-jährige Versender fällt selbst unter das Jugendschutzgesetz, in wie weit er für den versand bestraft werden kann weiß ich nicht.
Aber: eine Strafanzeige wegen Verbreitung von gewaltverherrlichendem und (stark!) jugendgefährdendem Material kannst Du auf jeden Fall stellen, das kostet nix und die Ermittlungsbehörden müssen ja wissen wen sie wegen was drankriegen könnten. Ausserdem wird warscheinlich geprüft werden, ob es dieses Video ist und ob es indiziert ist.
Und wegen der Aufsichtspflicht bin ich mir auch nicht so sicher. Ich würde meinen Kindern jedenfalls höchstselbst die Ohren langziehen wenn sie so einen Müll auf dem Handy herumzeigen/speichern/verschicken.
Grüße
Tina
Weitere Antworten im E&K-Brett.
Evtl. Seelische Grausamkeit?
Ist kein Straftatbestand. Nebenbei sind „snuff“-Videos i.d.R.
fakes.
War echt. Enthauptung einer westlichen Geisel im Irak.
Oder fragst du ob er strafrechtlich verfolgt wird? Das wage
ich in sofern zu bezweiflen, dass die Sache wohl eher im Sande
verlaufen würde.
Sind die Eltern des 11jährigen Videobesitzers haftend? Ist das
unterlassene Aufsichtspflicht?
Diese beinhaltet wohl kaum die Handyinhalte Ihrer Kinder zu
kontrollieren.
Ein Vertoß gegen die Aufsichtspflicht dürfte nicht
nachzuweisen sein.
Sehe ich leider auch so.
Mir ist klar, dass der achsocoole Videobesitzer mit 11 nicht
strafmündig ist. Wie ist das mit dem Vertragsbesitzer des
Handys?
Mein Rat - vergiss es.
Sorry, nee, mach ich nicht. Es war mein Sohn, der heute Nacht bei uns im Bett lag und die Bilder nicht aus dem Kopf bekam. und ich bin auch für seine seelische Gesundheit verantwortlich.
Was würdet ihr machen?
Mich ärgern und sonst gar nichts, da es alles nicht
erfolgversprechend ist. Eventuell würde ich dem 11-jährigen
der das angesehen hat mal ins Gewissen reden. Der gehört
nämlich auch zu der Geschichte.
Na Klasse. Opfer=Täter, oder wie? Sorry Ivo, deine Haltung kann ich nicht nachvollziehen.
So long
MainBrain
Hallo MainBrain,
du tust gerade so, als ob dein armer Sohn lediglich ein Opfer war.
Wer zum Teufel hat Ihn denn gezwungen den Scheiss anzusehen?
So verständlich ich deine Wut finde - dein Kind ist nicht ganz unschuldig dran, dass es mal eine Nacht nicht schlafen konnte.
Gruß Ivo
3 „Gefällt mir“
Hallo Ivo,
eine Frage meinerseits: Hast du Kinder?
Gruß
Phoebe
PS: Die Frage kannst du auch gerne im E&K Brett beantworten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Habe grade dort geschrieben
Hallo,
eine Frage meinerseits: Hast du Kinder?
Gute Frage. Sehr gute Frage.
So long
MainBrain
Hallo Harald,
habe Dein Posting auch schon im E&K Brett gelesen und ich muss sagen, dass ich einige Antworten genauso grausam finde wie den Grund Deines Posting…
Dass es rechtlich wohl keine Möglichkeit gibt solche Vorfälle zu ahnden finde ich einfach nur schlimm, ich würde jedenfalls alles tun um die Tatsachen öffentlich zu machen, Polizei & Schulleitung und auch Kontakt mit den Eltern des Kindes aufnehmen.
Ich bin entsetzt dass wir ein Rechtssystem haben, das solche Dinge (besonders an Schulen) zulässt. Aber man sieht ja durch den Prozeß des Kannibalen von Rotenburg, dass an unserem System irgendwas nicht stimmt.
Traurige Grüße Martina
Ich bin entsetzt dass wir ein Rechtssystem haben, das solche
Dinge (besonders an Schulen) zulässt. Aber man sieht ja durch
den Prozeß des Kannibalen von Rotenburg, dass an unserem
System irgendwas nicht stimmt.
Was ist so schlecht an unserem System?
Klar gibt es manchmal Punkte, in denen man als emotionales Wesen manche Dinge gern anders hätte, aber rational betrachtet ist das oft Blödsinn.
LG
Stuffi
Hallo,
eine Frage meinerseits: Hast du Kinder?
Gute Frage. Sehr gute Frage.
aber was hat diese Frage mit dem Problem zu tun?
Gruß
Johannes
Ich bin entsetzt dass wir ein Rechtssystem haben, das solche
Dinge (besonders an Schulen) zulässt. Aber man sieht ja durch
den Prozeß des Kannibalen von Rotenburg, dass an unserem
System irgendwas nicht stimmt.
Blödsinn.
Du hältst wahrscheinlich das Urteil des LG Kassel für zu lasch.
Und? Der BGH hat´s aufgehoben und an das LG Frankfurt gegeben mit der Ansage, daß hier doch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommt, die dann entsprechend höher ausfallen.
Das zeigt doch, daß das System auch in Deinen Augen funktioniert!
Ciao, Wotan
Sicher?
Hi!
Ich drehe da mal was 
Ich gehe mal davon aus es ist das Video der Enthauptung der
Geisel im Irak oder wo das war *schauder*.
Das ist ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und zwar
einmal vom Anbieter des Videos, der, wie oben schon erwähnt
entweder im Ausland hockt oder eh nicht mehr auffindbar ist,
weil solche Videos sich halt im digitalen Zeitalter
verselbständigen.
Bist Du Dir da ganz sicher?
Ich habe damals diese Enthauptung voller Entsetzen beim Durchzappe auf irgendeinem Kanal gesehen - nachmittags zwischen 15 und 17 Uhr!
Zum Glück war mein Zwerg in seinem Hausaufgaben machen und nicht bei mir im Wohnzimmer!
Ich meine: Wenn solche Dinge im TV gezeigt werden, kann es sich da noch um ein Verstoß gegen das JSchG handeln?!
Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Ich finde es pervers - ebenso, wie die vor kurzem in allem möglichen Nachrichtensendungen gezeigte Erschießung in China!
LG
Guido, der froh ist, dass sein Sohn nicht über ein eigenes TV-Gerät verfügt
Hi,
ich habe im E&K-Brett dazu geschrieben.
Danke!
MainBrain
Grrrrrrrrrrr!!!
Hi,
ich habe im E&K-Brett dazu geschrieben.
Dann führt diese Diskussion auch endgültig im „E&K-Brett“, wo immer das sein mag. Hier darauf hinzuweisen, dass woanders was geschrieben steht, ist Spam.
So, was ist denn dein Problem mit dem Fall des Kanibalen von Rotenburg…?
Da bin ich ja gespant.
Levay