So eine Art Vollkasko für Wohnung ?

Hi liebe WWWler

ich habe in letzter Zeit häufiger drüber nachgedacht, welche Versicherungen ein Vermieter eigentlich braucht, um seine vermietete Wohnung sozusagen Vollkasko und Haftpflicht ;o) zu versichern

sprich : Wenn z.B. ein Wasserabflußrohr bricht - da gibt es ja keinen Verursacher an sich, an den man sich halten könnte, somit wird wohl der Vermieter haften ??

  • welche Versicherung braucht er dann, um das Gemeinschaftseigentum abzusichern, das durch den Wassereinbruch zu Schaden käme ? (evtl. Gebäudebrandversicherung ?!?)

  • welche Versicherung braucht er um die Schäden an seinem eigenen Eigentum abzusichern ? (Fußböden, trockenlegen etc.)

un- welche Versicherung würde die Schäden am Eigentum des Mieters übernehmen ?

*ratlosschau*

Wäre schön, wenn mir das einer von Euch auf die Schnelle sagen könnte (und es auch täte ;o) )

Vielen Dank und Grüße

H.

Versicherungen ein Vermieter eigentlich braucht, um seine
vermietete Wohnung sozusagen Vollkasko und Haftpflicht ;o) zu

Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht (evt. in der Privathaftpflicht enthalten), Wohngebäudeversicherung, ggf Glasversicherung, darauf achten, dass der Mieter eine Hausratversicherung hat.

Hallo,
der Eigentümer des Hauses oder die Eigentümergemeinschaft hat normalerweise eine Gebäudeversicherung, darin sollten Leitungswasserschäden enthalten sein. Als Vermieter sollten Sie darauf achten, daß Ihr Mieter eine Private Haftpflicht hat. Hierin sind Mietsachschäden nämlich abgedeckt, d.h. wenn der Mieter Eigentum des Vermieters z.B. beim Umzug beschädigt oder zerstört. Hausrat sind die eigenen Sachen, Möbel des Mieters. Hier hat der Vermieter keine Haftung. Beispiel Leitungswasserschaden, hier zahlt die Gebäudeversicherung auch den Folgeschaden des Mieters.

Gruß Roadrunner

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Hallo,

Als Vermieter sollten
Sie darauf achten, daß Ihr Mieter eine Private Haftpflicht
hat. Hierin sind Mietsachschäden nämlich abgedeckt, d.h. wenn
der Mieter Eigentum des Vermieters z.B. beim Umzug beschädigt
oder zerstört.

Versichert sind aber nur Schäden an Gebäudebestandteilen, nicht am Inventar des Vermieters (z.B. Gartengeräte, etc.)

Hausrat sind die eigenen Sachen, Möbel des
Mieters. Hier hat der Vermieter keine Haftung.

Doch, unter Umständen trifft den Vermieter sehr wohl eine Haftung. Wird z.B. Eigentum des Mieters beschädigt/zerstört und den Vermieter trifft hierfür die Schuld - z.B. Stichwort: „Verkehrssicherungspflicht“ - haftet der Vermieter sehr wohl.

Beispiel
Leitungswasserschaden, hier zahlt die Gebäudeversicherung auch
den Folgeschaden des Mieters.

Kann mir hierzu einmal jemand den Passus aus den Versicherungsbedingungen nennen? Wozu sollte denn dann ein Mieter noch eine Hausrat abschliessen?

Grüße
Frank Hackenbruch