So etwas kann nur in Deutschland passieren

(Die folgende Geschichte basiert auf einem Bericht des ZDF-Magazins FRONTAL):

So etwas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.

Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht … die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1.100.018.000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert.

Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf ihren „Flüchtigkeitsfehler“ hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

Jetzt aber der Hammer:

Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.

Hi!

So etwas kann nur in Deutschland passieren.

Auch in den USA ist so etwas möglich.

Das einzige Problem hier ist, dass die Sache keine negativen Konsequenzen für die Beteiligten Beamten hatte.

Grüße,

Mathias

ich kauf mir gleich ne Schreibmaschine
und weise meine Finanzbeamtin (die hat eh´ keine Kennung) auf einen vorher absichtlich eingebauten (hoppla) Flüchtigkeitsfehler hin und erhalte vom Rechtsanwalt eine Gewinnbeteiligung von 50% des Honorars!

Was ist die größere Wahrscheinlichkeit:
es wie der Rentner "einzufädeln und richtig anzusahnen, oder erfolgreich gg. die Dillentanz in den Finanzbehörden zum Wohle der erhlichen Steuerzahler vorzugehen?

Da gibts aber noch Möglichkeit 3:
Die Finanzbeamtin hat sich „absichtlich“ dumm gestellt, bekam auch ihren Anteil und die Gelackmeierten waren wir Alle als NettoSteuerEinzahler!

Und da stehen wir, werden uns unsere Ohnmacht bewußt, und gehen demnächst bis zum 67. Lebensjahr malochen um derlei Selbstbedienungstricks weiterzufinanzieren?

fragend
elite

klassische Win/Win Situation owt

Sowas dürfte überhaupt nicht gehen. Das ist doch einem gehirnamputierten klar, dass das ein grober Fehler war.

Hier sollte sich keiner bereichern dürfen.
Da sieht man mal wieder die Mentalität eines Rechtsverdrehers…
und die Unfähigkeit unseres Gesetzgebers.

und hatten wir hier schon mal, glaube isch :smile:

Das ist Deutschland oder wie wird man schnell Millionär, wenn man helles Köppel ist (Anwalt) (Prinzen)

LG
Mikesch

Und da stehen wir, werden uns unsere Ohnmacht bewußt, und
gehen demnächst bis zum 67. Lebensjahr malochen um derlei
Selbstbedienungstricks weiterzufinanzieren?

und wer hindert dich bei dem spielchen mitzumachen ?

wie sagte doch unser fernsehmoderator so schön? (name entfallen, gibts aber in jeder besseren buchhandlucg)
der ehrliche ist immer der dumme.
du mußt dich halt nur immer in die richtige gruppe einordnen.
t.

fragend
elite

scheinheilig

Sowas dürfte überhaupt nicht gehen. Das ist doch einem
gehirnamputierten klar, dass das ein grober Fehler war.
Hier sollte sich keiner bereichern dürfen.

Eine Ungerechtigkeit, zweifelsohne. Denn demjenigen, der durch harte Arbeit seine Brötchen verdienen muss, läßt sich kaum plausibel machen, weshalb ein anderer für eine minimale, in der Sache womöglich noch nicht einmal besonders anspruchsvolle Leistung ein Honorar erhalten soll, dass offensichtlich in keinem vernünftigen Verhältnis zu der erbrachten Leistung steht. Dass es trotzdem so ist, liegt daran, dass der Gesetzgeber bestimmt hat, dass das Honorar des Anwalts nicht von seinem tatsächlichen Arbeitsaufwand, sondern allein vom „Wert der Sache“ abhängig sein soll.

Auch eine Folge dieses Vergütungssystems ist, dass das Anwaltshonorar unter Umständen noch nicht einmal die Kosten deckt, wenn der Wert der Sache in der Größenordnung eines Paars Schuhe liegt, der Fall aber - sei es, weil er rechtlich anspruchsvoll ist, oder weil der Mandant dies so will - viel Arbeit verursacht. Und Fälle dieser Art sind durchaus an der Tagesordnung. Man denke etwa an den Ebay-Käufer, der mit seinem 30-Euro-Top-Digitalkamera-Schnäppchen unzufrieden ist, und den „betrügerischen“ Verkäufer deshalb durch alle zivil- und strafrechtlichen Instanzen prügeln will - einschließlich des europäischen Gerichtshofes, weil er sich „ein wenig kundig gemacht“ hat und dabei zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das deutsche Verbraucherschutzrecht zu seinem Nachteil gegen die EG-Richtlinie 9999 von 1979 verstößt. Als Folge dessen werden über Wochen und Monate Stapel von Schriftsätzen gewechselt, denn der Verkäufer wähnt sich seinerseit im Recht und weicht keinen Zentimeter von seiner Position zurück. Unter solchen Umständen kann der Anwalt sogar durch Putzen-gehen schneller und einfacher Geld verdienen. Auch das ist eine Ungerechtigkeit des Systems.

Die Tatsache, dass zwar die erste (außergewöhnliche und seltene), nicht aber auch die zweite (alltägliche) Ungerechtigtkeit die Gemüter erregt, enthüllt, dass nicht ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden, sondern Mißgunst die treibende Kraft dieser Erregung ist.

Aber unter diesem Gesichtspunkt kann sich dieser Fall tatsächlich nur in Deutschland zutragen. Denn an kaum einem anderen Ort scheinen mir Sozialneid und das Fehlen der Fähigkeit oder der Bereitschaft, andere als die eigenen Interessen überhaupt wahrzunehmen, derart ausgeprägt zu sein.

Da sieht man mal wieder die Mentalität eines
Rechtsverdrehers…

Seien wir doch mal ehrlich: Jeder von uns hier im Forum würde ein Honorar von 2 Millionen annehmen, ohne mit der Wimper zu zucken, wenn - wie in diesem Fall - feststeht, dass ihm dieses Honorar von Rechts wegen tatsächlich zusteht. Die Tatsache, dass wir alle hier dies dennoch nicht tun, liegt nicht daran, dass wir moralisch stabiler gebaut wären, sondern schlicht an der fehlenden Gelegenheit. Sich auf Grund des Mangels an Gelegenheit in einer moralisch überlegenen Position gegenüber demjenigen zu wähnen, der die Gelegenheit hat und nutzt, ist allerdings mehr als scheinheilig.

und die Unfähigkeit unseres Gesetzgebers.

Der Gesetzgeber hat sich unter einer Vielzahl von Möglichkeiten, die Vergütung von Anwälten zu regeln, für eine entschieden, die im Prinzip durchaus vernünftig ist, weil sie

  1. sicherstellt, dass der Bürger auch für wirtschaftlich unbedeutende Angelegenheiten anwaltlichen Rat suchen kann und die Durchsetzung des Rechts in solchen Angelegenheiten nicht daran scheitert, dass die Kosten des Rechtsbeistandes in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur Bedeutung der Sache für den Bürger stehen, und

  2. dem Anwalt im Regelfall ein vernünftiges Auskommen ermöglicht, weil Sachen, bei denen das Honorar den Arbeitsaufwand nicht deckt, und solche, die netten Gewinn abwerfen, im Normalfall in einem einigermaßen vernünftigen Verhältnis zueinander anfallen. (So gesehen wird durch diejenigen Sachen, an denen der Anwalt gut verdient, die „Rechtsberatung für’s gemeine Volk“ in Angelegenheiten, die wirtschaftlich uninteressant sind, zum Wohl eben des gemeinen Volks subventioniert).

Allerdings bringt es die Natur einer gesetzlichen Regelung - die darin besteht, eine unendliche, kaum vorhersehbare Vielzahl möglicher Lebenssachverhalte abschließend regeln zu müssen - mit sich, dass Fälle auftreten können, die so außergewöhnlich sind, dass sie die Zielsetzungen der gesetzlichen Regelung faktisch ad absurdum führen. Solange es bei Einzelfällen bleibt, macht dies die gesetzliche Regelung aber noch nicht zu einer schlechten.

Von Unfähigkeit des Gesetzgebers jedenfalls kann keine Rede sein.

Da sieht man mal wieder die Mentalität eines
Rechtsverdrehers…

Der „Rechtsverdreher“ hat überhaupt keine Wahl, weil ihm durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist, was er für welche Aktivität in Rechnung stellen muß.

Gruß,
Christian

Sowas dürfte überhaupt nicht gehen. Das ist doch einem
gehirnamputierten klar, dass das ein grober Fehler war.

auf so eine schwachsinnige Antwort kann auch nur jemand kommen, der noch nie mit den Steuerbehörden zu tun hatte.

Hier sollte sich keiner bereichern dürfen.
Da sieht man mal wieder die Mentalität eines
Rechtsverdrehers…

ein Steuerbürger ist ab einer bestimmten Summe verpflichtet!!, einen Anwalt einzuschalten - und dieser ist an die Gebührenordnung gebunden! Da gibts nix mit „verhandeln“ oder so´n Scheiß!

und die Unfähigkeit unseres Gesetzgebers.

es ist unglaublich! wenn der Rentner KEINEN Widerspruch gegen - wie ihr das hier so „Fehler“ nennt - einlegt, dann ist der Steuerbescheid - egal ob richtig oder „gehirnamputiert“ - RECHTSKRÄFTIG, d. h., unser Rentner müsste die Steuerschuld bezahlen, egal ob echt oder falsch!!! und dann möchte ich mal sehen wie ihr Neidhammel alle diesen Staat verflucht, „der dem Rentner dies antut“…

das einzige hirnamputierte an dieser Sache ist diese Diskussion hier!

Tatsache ist - wenn Euch mal das Konto wegen einer unberechtigten Steuerforderung gepfändet würde und Euch deswegen droht Eure Kredite würden gekündigt und damit die Obdachlosigkeit drohen könnte - dann würdet Ihr nicht so einen verdammten Scheiß schreiben.

Isch abe färtik

in der Tat
Hallöchen,

So etwas kann nur in Deutschland passieren.

allerdings. Zunächst: Der Bericht bei Frontal ist ein gutes Vierteljahr her.

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler.
Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten
wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute
Freunde.

Das ist in der Tat relativ typisch. Die reine Schilderung des Sachverhaltes reicht nicht, da muß noch zusätzlich auf die blöden Beamten eingedroschen werden und der Rechtsanwalt muß auch noch was abkriegen, was ja auch funktioniert, wie man in diesem Thread ja auch schon lesen durfte. Der Originalbeitrag bei Frontal21 trifft weder eine Aussage zur weiteren beruflichen Entwicklung der MA beim Finanzamt noch zum privaten Verhältnis zwischen Anwalt und Rentner.

Hier nachzulesen:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2271568,00…

Interessanterweise war der Autor des in den Ursprungsartikel kopierten Textes (wer auch immer das gewesen sein mag: http://www.google.de/search?hl=de&biw=1004&q=Die+Kos… )nicht einmal in der Lage, die richtigen Beträge in seinen Beitrag zu übernehmen.

Haben wenigstens alle ihren Spaß gehabt?

Sauer,

Christian

und weise meine Finanzbeamtin (die hat eh´ keine Kennung)

…dann tut Euch doch zusammen! Ihr habt nämlich was gemeinsam!

Hallo Christian,

das ist das SOmmerloch, ich bin sicher

Haben wenigstens alle ihren Spaß gehabt?

Sauer,

zu Recht

Christian

Gruß Ralf

PS vielen lieben Dank für die Zahlen in dem anderen Thread;

wie eindeutig kann es eigentlich sein, dass die ganze TEuro-Debatte vollkommen sinnlos ist…?

Nicht nur

So etwas kann nur in Deutschland passieren.

Das glaub ich nicht, denk mal an die US-amerikanische Rentnerin, die ihr Haustier in der Mikrowelle trocknen wollte…

(der Fall ist übrigens noch älter als der von Dir geschilderte)

Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Ich hätte doch lieber Anwalt werden sollen :smile:

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Oder dem Typen der McDonalds verlagt weil er sich den Mund mit heißem Kaffee verbrannt hat. Der hat McDonalds verklagt weil es keinen Hinweis darauf gab. Der kam damit durch und erhielt mehrere tausend Dollar.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Tatsache, dass zwar die erste (außergewöhnliche und

seltene), nicht aber auch die zweite (alltägliche)
Ungerechtigtkeit die Gemüter erregt, enthüllt, dass nicht ein
gesundes Gerechtigkeitsempfinden, sondern Mißgunst die
treibende Kraft dieser Erregung ist.

Nein das hat mit Missgunst nichts zu tun. Es ist ein gesundes
Rechtsempfinden. Jeder Mensch der noch einigermassen Anstand besitzt würde so was nicht tun! Nur Schmarotzer!!!

Sieh es als Lottogewinn o.w.T.
nix

Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man besser solche Äußerungen lassen.
Einen Anwalt immer gleich Rechtsverdreher zu schimpfen zeigt schon viel von der Mentalität die man an den Tag legt. Viel schlimmer jedoch ist dass du offensichtlich nicht weisst, dass weder der Rentner noch der Anwalt anders konnten. Beide nicht aus Gründen die sie zu verantworten hätten.

Gruß Ivo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und weise meine Finanzbeamtin (die hat eh´ keine Kennung)

…dann tut Euch doch zusammen! Ihr habt nämlich was
gemeinsam!

jetzt hast Du mich erwischt